Ein Rechner orientiert über die Stipendien der ETH

Mit einem Stipendienrechner schafft die ETH Zürich mehr Transparenz: Die neue Web-Anwendung ermittelt, wie hoch die Stipendienbeiträge für ETH-Studierende sein können.

Vergrösserte Ansicht: Vorlesung, Bachelor, Herbstsemester 2013, D-PHYS
Die ETH Zürich verfügt über eigene Stipendien für Studien- und Lebenshaltungskosten. (Bild: ETH Zürich / Alessandro Della Bella)

Rund 18‘500 Studierende zählt die ETH Zürich seit Beginn des Herbstsemesters 2014/2015. Für sie ist das ETH-Studium eine Investition in die berufliche Zukunft. In der Gegenwart freilich bezieht nur rund ein Prozent von ihnen ein Stipendium der ETH Zürich, um ihre Studien- und Lebenshaltungskosten zu decken. Im Jahr 2013 beispielsweise hat die Hochschule rund eine Million Franken an «sozialen Stipendien» für Studierende ausbezahlt, welche die zum Studieren nötigen Mittel nicht aus eigener Hand aufbringen können.

«Wer an der ETH Zürich studiert, soll sein Studium nicht aus finanziellen Gründen verlängern oder gar abbrechen müssen», sagt Silvia Biedermann, die Leiterin der Studentendienste. Dazu verfügt die ETH Zürich über eigene Stipendien. Diese vergibt sie – auf Gesuch – für jeweils ein Studienjahr (Herbst- und Frühjahrssemester) an Bachelor- und Masterstudierende, die an der ETH eingeschrieben sind. Sie ergänzen die Stipendien der Wohnsitzkantone oder des Herkunftslands der Studierenden.

Studierende effektiv unterstützen

Zum Semesterstart hat die ETH Zürich verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Studierenden auf ihre Unterstützungsleistungen aufmerksam zu machen. «Wir wollen unsere Studierenden noch effektiver unterstützen», sagt Silvia Biedermann. Neben E-Mails an neu eingetretene Studierende, Flyern und Plakaten hat sie im Internet einen online zugänglichen externe SeiteStipendienrechner eingerichtet: Dieser ermittelt den jeweils möglichen Stipendienbetrag, den Studierende erhalten können. «Auf diese Weise erfahren sie, wie aussichtsreich ein Stipendiengesuch für sie ist», sagt Silvia Biedermann.

Um ihren möglichen Stipendienbetrag zu berechnen, müssen Studierende – oder ihre Angehörigen – verschiedene, für die Stipendienbemessung relevante Daten eingeben. Dazu gehören Angaben

  • zur Person (z.B. Nationalität, Niederlassungsbewilligung, Wohnsitz, Zivilstand, Studium als Erstausbildung),
  • zu anderen finanziellen Unterstützungen (z.B. kantonale Stipendien, Darlehen, Alimente, Löhne),
  • zu den familiären Verhältnissen (z.B. Zivilstand, Einkommen und Vermögen der Eltern oder Anzahl Geschwister in Ausbildung) und
  • zu den Auslagen im Studium (Wohn- und Fahrkosten, Lebenshaltung, Schulgeld und Studiennebenkosten).

Persönliche Daten wie Namen, Matrikelnummer, Konten oder Versicherungsnummern etc. sind für den Stipendienrechner nicht erforderlich. Indem man sich durch die verschiedenen Faktoren klickt, macht der Rechner vielmehr nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die ETH Zürich die Höhe ihrer Stipendien bemisst. Der berechnete Betrag ist ein unverbindlicher Näherungswert. Wie hoch ein Stipendium tatsächlich ausfällt, entscheidet die ETH aufgrund des Gesuchs und der eingereichten offiziellen Dokumente sowie abgestimmt auf die Stipendien der Kantone oder der Herkunftsländer.

Keine Bundesgelder für Stipendien

«Die sozialen Stipendien der ETH Zürich sind subsidiär zu jenen der Kantone», sagt Silvia Biedermann, «aber wir können mit unseren Stipendien die unterschiedlichen Ansätze der Kantone ausgleichen oder sie auch dann gewähren, wenn ein Student, zum Beispiel aufgrund seines Alters, kein kantonales Stipendium erhält.» In der Schweiz variieren die Stipendienbeträge je nach Kanton.

Neben den sozialen Stipendien, die finanzielle Engpässe im Studium ausgleichen, gibt es an der ETH Zürich spezielle Stipendien für bestimmte Studierendengruppen sowie leistungsbezogene Exzellenzstipendien für Studierende, die ausgezeichnete Leistungen erbringen.

Die ETH verwendet keine Bundesgelder für ihre Stipendien: Die Mittel für die Stipendien stammen aus privaten Quellen, zumeist aus Legaten. Insgesamt verfügt die ETH Zürich über rund ein Dutzend Stipendienfonds.

Ausländische Studierende müssen ihr erstes Jahr vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren, bevor sie ein Gesuch für ein ETH-Studium einreichen können.

Beiträge erhöht

Mit der Lancierung des Rechners zu Semesterbeginn hat die ETH Zürich auch einige Rahmenbedingungen der Stipendienvergabe geändert. Einige wesentliche Neuerungen sind:

  1. Höhere Maximalbeträge
    Die Stipendien für Schweizer Studierende und Niedergelassene decken neu maximal 60 Prozent der Studien- und Lebenshaltungskosten (bisher: 50 Prozent) ab; bei ausländischen Studierende sind es neu maximal 40 Prozent (bisher: 25 Prozent).
    Die Maximalstipendien für Schweizer Studierende und Niedergelassene betragen neu 15‘400 Franken pro Jahr (bisher: 11‘400) und 10‘200 Franken für ausländische Studierende (bisher: 5700 Franken). Im Minimum beträgt ein ETH-Stipendium 1300 Franken.
  2. Höheres Budget für Studien- und Lebenshaltungskosten
    Neu beträgt der maximal für Studien- und Lebenshaltungskosten angerechnete Betrag 25‘600 Franken pro Jahr (bisher: 22‘800). Falls ETH-Studierende Kinder haben, beträgt er neu 32‘800 Franken (bisher: 28‘500).
    Die Studien- und Lebenshaltungskosten berechnen sich aus den Auslagen im Studium (sog. Budget): Dieses setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag für Verpflegung, Versicherungen und persönlichen Auslagen sowie den Wohnkosten, den Fahrkosten, dem Schulgeld und den Studiennebenkosten.
  3. Beitrag an Studiennebenkosten
    Den Beitrag von 1000 Franken an die Studiennebenkosten hat die ETH Zürich neu auf dieses Schuljahr hin eingeführt. Er entspricht einem Anliegen des Studierendenverbands VSETH.
  4. Stipendiendauer
    Die Dauer der Auszahlung von ETH-Stipendien wurde verlängert und entspricht neu der maximalen Studiendauer, welche die Departemente in den Studienreglementen festlegen.
    In den Bachelor-Studiengängen der ETH Zürich beträgt die Regelstudienzeit sechs reguläre Semester und drei bis vier Semester im Masterstudium. Diese Regelstudienzeit können Bachelorstudierende um höchstens vier Semester und Masterstudierende (je nach Fach) um drei bis vier Semester verlängern, z.B. wenn sie während ihres Studiums ein Praktikum absolvieren.

Erstsemestrige können ihr Gesuch beim Stipendiendienst noch bis zum Ende der zweiten Semesterwoche des Herbstsemesters einreichen; Studierende höherer Semester reichen ihr Gesuch zwischen dem 1. März und dem 30. Juni für das darauffolgende Studienjahr ein.

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