Breite Unterstützung für den Innovationspark in Dübendorf

Der Bundesrat treibt den Schweizer Innovationspark weiter voran: Er will dafür 350 Millionen Franken bereitstellen und an die Betreiber Land im Baurecht abgeben. Die ETH Zürich unterstützt das Projekt seit über zehn Jahren.

Vergrösserte Ansicht: Generationenprojekt Innovationspark Zürich. (Bild: Kanton Zürich)
So könnte der Innovationspark in Dübendorf dereinst aussehen. Das Generationenprojekt soll dazu beitragen, die führende Rolle der Schweiz als Innovationsnation zu sichern. (Bild: Kanton Zürich)

Ab 2016 soll in Dübendorf ein nationaler Innovationspark entstehen, an dem Forschungsresultate aus Hochschulen gemeinsam mit internationalen Unternehmen möglichst rasch in marktfähige Produkte umgesetzt werden. Die ETH Zürich unterstützt diese Idee seit 2004 mit Planungen sowie Vergleichs- und Machbarkeitsstudien. Im September 2014 hatte der Bundesrat einen Grundsatzentscheid für den Innovationspark gefällt.

Am vergangenen Freitag rückte die Realisierung des ambitionierten Projekts nochmals einen bedeutenden Schritt voran: Der Bundesrat überwies seine Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Innovationsparks an das Parlament. Die 54-seitige Botschaft fasst die geleisteten Vorarbeiten der Kantone, der Hochschulen und der Privatwirtschaft zusammen und beschreibt die konkrete Ausgestaltung des Innovationsparks.

Für Roman Boutellier, Vizepräsident der ETH Zürich und Professor für Innovations- und Technologiemanagement, ist mit der Botschaft ein wichtiger Durchbruch gelungen: «Die Voraussetzungen sind nun geschaffen, damit die Schweiz zum Innovationszentrum Europas werden kann.»

Der Bundesrat will das Generationenprojekt mit zwei konkreten Massnahmen unterstützen: Erstens mit einem befristeten Rahmenkredit von 350 Millionen Franken zur Verbürgung zweckgebundener Darlehen. Damit kann die neu gegründete Stiftung «Swiss Innovation Park» (siehe Kasten) Fremdkapital zu bevorzugten Bedingungen aufnehmen, um damit Darlehen für die Vorfinanzierung von Forschungsinfrastruktur zu gewähren. Zweitens soll ein Grundsatzentscheid die Abgabe von Land in Bundesbesitz für den Innovationspark im Baurecht ermöglichen. Dies betrifft unter anderem einen Teil des Militärflugplatz-Areals Dübendorf.

Politische Weichenstellung

Auf politischem Parkett brachte der FDP-Nationalrat Ruedi Noser die Idee eines Innovationsparks am Standort Dübendorf erstmals ein. 2007 überreichte er ein Postulat und forderte den Bundesrat dazu auf, zur Idee Stellung zu beziehen. Seither setzt er sich unermüdlich für eine Weiterentwicklung des Parks ein.

Entsprechend freut sich Noser auf die nächste Etappe, die mit der Überweisung der Botschaft des Bundesrates ans Parlament begonnen hat. «Nun sind die Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Hub- und Netzwerkstandorte des Innovationsparks ihre Arbeit zügig weiterführen können.»

Vergrösserte Ansicht: Für den Innovationspark Schweiz: Ruedi Noser und Andreas Rickenbach. (Bild: Keystone/Peter Schneider)
Ruedi Noser, Präsident Stiftung «Swiss Inovation Park», und Andreas Rickenbach, Präsident der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, erklären in Bern, wie es mit dem Innovationspark weitergeht. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

Unterstützung erhalten sie dabei von der neu gegründeten Stiftung Swiss Innovation Park, die den operativen Start des Innovationsparks ab 2016 vorbereitet. Als Präsident der Stiftung will Noser vor allem internationale Interessenten aus der Privatwirtschaft anwerben und die Qualität der Forschung und Entwicklung vor Ort sichern.

«Wir wollen in Dübendorf keinen weiteren Büropark, sondern einen Hub für Forschung auf internationalem Topniveau.» Die gesicherte Finanzierung des Stiftungsbetriebs durch die Privatwirtschaft für die kommenden zehn Jahre deutet Noser als starkes Zeichen: «Die Privatwirtschaft hat gezeigt, dass ihr der Erfolg des Innovationsstandortes Schweiz wichtig ist.»

Zwei Hub- und zwei Netzwerkstandorte

Der Innovationspark soll mit zwei Hubstandorten im Umfeld der beiden ETH in Lausanne und Zürich und zwei Netzwerkstandorten im Kanton Aargau sowie in der Region Nordwestschweiz starten. Derzeit läuft ein vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung initiiertes Nachverfahren zur Ermittlung von allfälligen weiteren Netzwerkstandorten. National- und Ständerat werden die Botschaft des Bundesrates voraussichtlich noch im laufenden Jahr behandeln.

Ruedi Noser ist guter Dinge, dass die Botschaft unverändert durch die Räte kommt: «Die Chancen dafür stehen gut, weil die Botschaft mit den involvierten Kantonen gut austariert wurde und über die Notwendigkeit eines Innovationsparks mittlerweile ein landesweiter Konsens besteht.»

Vergrösserte Ansicht: Für den Innovationspark: Roman Boutellier und Andreas Flury. (Bild: ETH Zürich/Oliver Bartenschlager)
ETH-Vizepräsident Roman Boutellier (links) und Andreas Flury (rechts), Geschäftsführer ad interim der Stiftung Swiss Innovation Park, arbeiten am Innovationspark in Dübendorf. (Bild: ETH Zürich/Oliver Bartenschlager)

Gründung der Stiftung «Swiss Innovation Park»

Gleichzeitig mit der Überreichung der Botschaft des Bundesrates ans Parlament wurde die Stiftung Swiss Innovation Park gegründet. Stifter sind der Verein Swiss Innovation Park, die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), der Kanton Zürich, die Association SIP West EPFL, der Kanton Aargau, der Verein SIP Nordwestschweiz sowie die beiden Wirtschafts-Dachverbände Economiesuisse und Swissmem. Die operative Tätigkeit der Stiftung wird auf höchstens zehn Jahre hinaus durch namhafte Schweizer Unternehmen finanziert.

Die Stiftung schafft in den kommenden Monaten die personellen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen für den Start der operativen Tätigkeit der nationalen Trägerschaft. Gleichzeitig begleitet der Verein Swiss Innovation Park die Umsetzung des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) und die Etablierung der Trägerschaft für einen Schweizerischen Innovationspark. Er setzt sich aus Persönlichkeiten und Organisationen aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung zusammen.

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