Bundesrat setzt auf Innovationspark in Dübendorf

Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Grundsatzentscheid für den Innovationspark gefällt. Er will dafür 70 Hektaren in Dübendorf reservieren. Ausserdem soll der heutige Militärflugplatz künftig auch der zivilen Luftfahrt dienen.

Vergrösserte Ansicht: Innovationspark Dübendorf
Auf 70 Hektaren Land soll in Dübendorf ein Innovationspark entstehen. (Bild: Kees Christiaanse / ETH Zürich)

Am Flughafenkopf des heutigen Militärflugplatzes Dübendorf soll der Hubstandort Zürich des nationalen Innovationsparks entstehen. Der Bundesrat hat hierzu eine Fläche von etwa 70 Hektaren reserviert. Diese soll dem Kanton Zürich in mehreren Etappen zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende 2014 werden die Einzelheiten dieser Landabgabe geklärt - dann wird der Bundesrat über die konkrete landesweite Ausgestaltung des nationalen Innovationsparks entscheiden und das Geschäft ans Parlament überweisen.

Dazu hat der Bundesrat am Mittwoch einen Grundsatzentscheid gefällt: Demnach soll der schweizerische Innovationspark mit je zwei Hub- und Netzwerkstandorten starten.

Die beiden Hubstandorte kommen im Umfeld der ETH Zürich und der EPFL zu liegen. Dabei sei für Dübendorf (Hub Zürich) ein anderes Ausgestaltungsmodell als für den Hub Lausanne vorgesehen, teilt der Bundesrat mit. Als Netzwerkstandorte vorgesehen sind das Projekt des Kantons Aargau (mit Beteiligung des Paul Scherrer Instituts PSI) und das Projekt der Nordwestschweiz (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura, in das auch das ETH-Departement Biosysteme D-BSSE einbezogen ist). Der Bundesrat hat ein entsprechendes, von den Kantonen erarbeitetes Konzept bestätigt.

Das Staatssekretariat SBFI wird nun eine Botschaft zum Innovationspark ausarbeiten. Die Debatte darüber ist im Parlament für 2015 vorgesehen.

Ziviles Flugfeld

Ausserdem hat der Bundesrat entschieden, dass der Militärflugplatz Dübendorf künftig auch als ziviles Flugfeld dienen kann. Dazu will der Bund mit der «Flugplatz Dübendorf AG» Vertragsverhandlungen über den Betrieb eines künftigen Flugfeldes mit Bundesbasis aufnehmen. Vorgesehen ist eine Betriebsdauer von 30 Jahren.

Das künftige Flugfeld soll vor allem der Geschäftsfliegerei, der Leichtaviatik und für Werkflüge offenstehen. Weiterhin auf dem Flugfeld stationiert bleiben die Armee mit einer Helikopterbasis und die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega. «Mit diesem Konzept ist ein wirtschaftlicher Betrieb möglich, ohne dass die Umgebung des Flugplatzes durch den Flugbetrieb übermässig belastet wird», schreibt der Bundesrat.

Zürich begrüsst Bekenntnis zum Innovationspark

In einer Medienmitteilung begrüsst der Zürcher Regierungsrat den Entscheid, dem Kanton Zürich für den Innovationspark Zürich 70 Hektaren Land auf dem Flugplatz Dübendorf zur Verfügung zu stellen: «Die Freigabe des Landes durch den Bund ist ein wichtiger Schritt. Sie erlaubt es, die raumplanerischen und organisatorischen Grundlagen für den Hubstandort Zürich als Teil des nationalen Innovationsparks rechtzeitig bis Mitte 2015 zu schaffen».

Mit Bedauern nimmt die Kantonsregierung hingegen zur Kenntnis, dass der Bund den bisherigen Militärflugplatz künftig als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis nutzen möchte. Er habe nach wie vor Vorbehalte gegenüber dem geplanten Flugbetrieb.

Die ETH Zürich unterstützt den Innovationspark in Dübendorf seit 2004 mit Planungen, Vergleichs- und Machbarkeitsstudien und arbeitet auch eng mit dem Verein «Swiss Innovation Park» und den Kantonen an der Konkretisierung des Projekts.

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