Nationalrat diskutiert Studiengebühren

Der Bundesrat ist, wie er dem Nationalrat mitteilte, bereit, die Einführung differenzierter Studiengebühren an ETH und EPFL vorzubereiten – soweit dies die rechtlichen Bedingungen zulassen.

Studiengebühren
Über 18000 Studierende hat die ETH Zürich. Das Parlament in Bern berät derweil, wie es mit den Studiengebühren weitergehen soll. (Foto: Thomas Langholz/ETH Zürich)

In den vergangenen Jahren hat der Anteil der ausländischen Studierenden an der ETH Zürich und an der EPFL kontinuierlich zugenommen. Allein an der ETH übersteigt die Gesamtzahl der Studierenden seit diesem Herbst erstmals die Marke von 18‘000 Studierenden. Das weiss auch der Bundesrat. Mit Blick auf den Fachkräftemangel ist er über diese Entwicklung grundsätzlich erfreut: «Sie zeugt von der grossen Attraktivität der Lehre und sorgt für eine dynamische internationale Atmosphäre an den ETH», schreibt die Schweizer Landesregierung am Donnerstag (21.11.2013) in einer externe SeiteStellungnahme zu einer nationalrätlichen Motion, die gerechte Studiengebühren an ETH und EPFL verlangt.

Der Bundesrat sieht aber auch Schattenseiten: «Umgekehrt sorgen die ausländischen Studierenden auch für erhebliche Kosten. Da ihre Eltern in der Regel nicht in der Schweiz steuerpflichtig sind, scheint ein höherer Beitrag an die Kosten des Studiums gerechtfertigt», heisst es in der Stellungnahme weiter. Daher ist der Bundesrat einverstanden, Möglichkeiten für differenzierte Studiengebühren zu schaffen.

Gebühren je nach Steuerpflicht?

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) bat den Bundesrat Ende Oktober in einer Motion, das ETH-Gesetz abzuändern, um unterschiedlich hohe Gebühren an ETH und EPFL möglich zu machen.

Konkret schlug die Kommission vor, dass Studierende, deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind - oder es eine Zeit lang waren – tiefere Gebühren zahlen sollten. Die übrigen Studierenden hingegen sollten höhere Gebühren zahlen, wobei die Kommission «höchstens das Dreifache» als obere Grenze angab.

Der Bundesrat lehnt es aber ab, das ETH-Gesetz, wie in der Motion verlangt, abzuändern, bevor er nicht die allgemeinen juristischen und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktische Umsetzbarkeit analysiert und berücksichtigt hat. Er beantragt dem Parlament deshalb, die Motion abzulehnen.

Bildungspolitisch umstritten

Stattdessen schlägt er vor, dass er im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 einen Gesetzesentwurf vorlegt, welcher der Motion so weit wie möglich Rechnung trage. Den Entwurf wolle er mit dem ETH-Rat erarbeiten. Eine Entscheidung ist noch nicht gefällt. Die Motion wird nun von National- und Ständerat beraten.

Bildungspolitisch sind differenzierte Gebühren jedoch umstritten. Gemäss Medienberichten vom Donnerstag rechnen die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage im Parlament damit, dass die Zahl talentierter Studierender an der ETH sinkt, wenn man die Studiengebühren für ausländische Studierende erhöht.

Auch der Verband der Studierenden an der ETH Zürich (VSETH) vertritt die Position, dass durch die Verdreifachung der Studiengebühren für ausländische Studierende akut eine finanzielle Ungleichbehandlung für die Studierenden droht, deren Eltern in der Schweiz keine Steuern zahlen. Er hat auf seiner Webseite ein Dossier mit Factsheet und weiteren Informationen veröffentlicht.

BFI-Botschaft

In der externe SeiteBFI-Botschaft legen Bundesrat und Parlament alle vier Jahre die allgemeine Wissenschaftspolitik des Bundes, den Zahlungsrahmen und die strategischen Ziele des ETH-Bereichs fest. Diese Ziele werden auf die externe SeiteStrategische Planung des ETH-Rats für den ETH-Bereich (ETH, EPFL, PSI, WSL, Empa, Eawag) abgestimmt.

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