Abschriften

Zeugnisse und Urkunden werden ausschliesslich einmalig als Original ausgestellt. Von Ihren Originaldokumenten kann jedoch eine Abschrift (in der Sprache des Originaldokumentes) oder eine beglaubigte Kopie - sofern ein kopierfähiges Ursprungsdokument vorliegt - erstellt werden.

Abschriften von Zeugnissen und/oder Urkunden können bei der Kanzlei bestellt werden. Bitte geben Sie an, ob Sie eine einfache oder eine beglaubigte Kopie benötigen.

Wenn Ihre Studienzeit lange zurück liegt (Ende 70er Jahre oder früher) und keine Kopie Ihres Zeugnisses respektive Ihres Diploms archiviert ist, muss eine Abschrift erstellt werden. Rechnen Sie mit ca. zwei Wochen Bearbeitungszeit. In speziellen Fällen müssen höhere Kosten verrechnet werden, als unter Gebühren aufgeführt. In diesen Fällen würden Sie vorgängig darüber informiert.

Für Abschriften von sehr alten Dokumenten können Sie uns unterstützen, wenn Sie uns eine allenfalls noch vorhandenen Kopie zustellen können. Bestellungen für Abschriften müssen schriftlich respektive per E-Mail erfolgen. Wir benötigen die folgenden Informationen:

  • Name/Vorname zur Zeit Ihres Studiums
  • Geburtsdatum
  • Fachrichtung, bei alten Dokumenten auch die Abteilung
  • Ausstellungsdatum des Originaldokuments resp. Jahr / Semester und Zustelladresse

Für Abschriften oder Kopien von Zeugnissen und Diplomurkunden welche das «Eidgenössische Turn- und Sportlehrdiplom» betreffen, beachten Sie bitte die Details.

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