Beglaubigungen / Haager Apostille

Beglaubigung durch die ETH Zürich

Die ETH Zürich darf ausschliesslich von ihr ausgestellte Dokumente beglaubigen. Dokumente anderer schweizerischer oder ausländischer Hochschulen und Universitäten müssen von den ausstellenden Stellen oder z.B. durch ein Notariat beglaubigt werden.

Sie können die Bestellungen bequem im Webshop der Akademischen Dienste vornehmen.

Haager Apostille

Beachten Sie, dass vor allem lateinamerikanische Staaten eine sogenannte «Haager Apostille» verlangen. Das bedeutet, dass Sie nach einer allfälligen Beglaubigung durch die ETH Zürich eine zusätzliche Unterschriftenbeglaubigung einholen müssen. Diese erhalten Sie bei:

Schweizerische Bundeskanzlei

Legalisationen
Gurtengasse 5
3003 Bern
Tel +41 (0)58 462 37 69
Fax +41 (0)58 462 38 95

Für die Legislation durch die Bundeskanzlei ist eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments notwendig. Sollte kein kopierfähiges Ursprungsdokument vorliegen, muss eine Abschrift erstellt werden. Es ist ausserdem möglich, für die Legislation beglaubigte Übersetzungen auszustellen.

Alle diese von der ETH ausgestellten Dokumente sind mit einer Originalunterschrift und einem Stempel versehen und können dann von der Bundeskanzlei legalisiert werden.

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