Inhaber*innen von Spezialfunktionen

Sicherheitsausbildungen

Mit dem Sicherheitsausbildungskonzept der ETH Zürich wurde festgelegt, dass alle ETH-Angehörigen die Sicherheitsgrundlagen unserer Hochschule nachweislich kennen müssen.
ETH-Angehörige in Spezialfunktionen kennnen die spezifisch für ihre Arbeit und ihr Studium relevanten Sicherheitsaspekte und beachten diese.

Inhaber*innen von Spezialfunktionen

Je nach Tätigkeits- oder Forschungsgebiet und der Nutzung von Labors, Werkstätten und technischen Anlagen müssen Spezialfunktionen besetzt werden. Die Funktionsinhaber*innen sorgen mit der Unterstützung der Vorgesetzten oder der Professorinnen und Professoren dafür, dass innerhalb der Organisationseinheit oder Gruppe Sicherheitseinweisungen stattfinden und die Schutzmassnahmen eingehalten werden. Sie bekleiden vom Gesetzgeber geforderte Funktionen, z.B. Biosicherheitsverantwortliche*r oder Laserschutzbeauftragte*r.
Die Forschungs- und Organisationseinheiten erarbeiten ermitteln über eine Gefährdungsbeurteilung selbstständig welche Spezialfunktionen in der Gruppe besetzt werden müssen und welche Trainings dafür notwendig sind. Nutzen die Beratung durch die SGU-Sicherheitsspezialist(inn)en von SGU.

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