Wichtige Veränderungen betreffend Parkwesen der ETH Zürich

Wie seit längerem beschlossen und kommuniziert, werden die Parkgebühren an der ETH Zürich in einem dritten und letzten Schritt an die marktüblichen Preise angepasst. Künftig beschränkt sich das Mieten von Parkplätzen auf solche in ETH-eigenen Gebäuden. Das Angebot an E-Ladestationen für Kraftfahrzeuge an der ETH erweitert sich.

Bereits im September hat die Schulleitung darüber informiert, dass die angekündigten Sparmassnahmen zur Reduzierung des Defizits greifen. Die schrittweise Anpassung der Parkpreise auf Marktniveau ist Teil dieser Massnahmen. Mit der Mitteilung an die Schulleitung am 9. November 2023 wird nun die dritte und letzte Phase dieser Parkpreisanpassung auf Jahresbeginn 2024 abgeschlossen.

Die Schulleitung ist sich bewusst, dass die Anreise mit dem Auto in gewissen Situationen nicht zu umgehen ist. Anreize für die Nutzung des Privatautos, die über eine allgemeine Notwendigkeit hinausgehen, will sie jedoch grundsätzlich abschaffen. Parallel zu diesen einschneidenden Massnahmen unterstützt die ETH Zürich weiterhin aktiv die Förderung CO2-armer Mobilität und bietet alternativ allen ETH-Angehörigen zahlreiche attraktive Angebote.

Anpassungen der Parkpreise

Die Mietpreise für die Parkplätze wie auch die Ticket- und Kartenpreise werden per 1. Januar 2024 angepasst. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter erhalten ein persönliches Schreiben:

  • CHF 170 monatlich für unpersönliche Parkgaragenplätze
  • CHF 120 monatlich für unpersönliche Oberflächenparkplätze

Für Mitarbeitende, die nicht täglich vor Ort sind, sowie für Teilzeitmitarbeitende stehen Mehrtageswahlkarten zur Verfügung. Auf unserer Webseite «Parken an der ETH» sind alle neuen Preise einsehbar.

Miete von Parkplätzen in ETH-eigenen Gebäuden

Die Parkmöglichkeiten an der ETH beschränken sich künftig auf solche in ETH-eigenen Gebäuden. Von der ETH Zürich extern angemietete Parkplätze werden nur noch für ETH-Flottenfahrzeuge verfügbar sein. Die restlichen dieser Parkplätze werden zeitnah, je nach Vertragsmöglichkeiten, gekündigt. Die betroffenen Mietenden werden ebenfalls mit einem persönlichen Schreiben informiert.

E-Ladestationen für alle nutzbar

Das Laden von E-Fahrzeugen an ETH-Ladestationen wird ab 1. Januar 2024 kostenpflichtig und verursachergerecht abgerechnet. Für die Bewirtschaftung dieses Vorgangs hat die ETH einen Zusammenarbeitsvertrag mit der Firma swisscharge.ch AG abgeschlossen.

Um die Nutzung der bestehenden E-Ladestationen an der ETH zu optimieren, werden die persönlichen Parkplätze mit E-Ladestationen zum 1. Januar 2024 abgeschafft und allen ETH-Angehörigen zugänglich gemacht. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter werden schriftlich informiert. Für die Nutzung der E-Ladestationen benötigen Sie künftig die kostenlose externe SeiteMobile App von swisscharge bzw. eine swisscharge RFID-Tankkarte (Kartengebühr 10 Franken).

Unser Handeln definiert unsere Zukunft

Wir sind uns im Klaren darüber, dass die Preisanpassung für viele ETH-Angehörige spürbare finanzielle Konsequenzen hat und bitten daher alle Betroffenen um Verständnis für die notwendigen Massnahmen. Als Angehörige einer Institution, die grossenteils durch Bundesgelder finanziert wird, ist es an uns allen, sich aktiv an der notwendigen Transformation hin zu einer klimafreundlicheren, finanziell gesunden ETH Zürich zu beteiligen.

Wer zukünftig mit dem PKW an die ETH kommt, leistet durch die Anpassung der Parkgebühren indirekt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer gemeinsamen Sparziele. Die Reduktion der Parkplätze und der Ausbau unserer CO2-armen Mobilitätsangebote bringen uns zudem der Erreichung unserer Klimaziele näher.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte direkt bei uns:

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