Präsentation

  • Mündliche Präsentationen können online per Videokonferenz (Zoom) durchgeführt werden.
  • Die Kandidatinnen und Kandidaten können verschiedene Inhalte vorbereiten (z.B. Folien, Poster) und diese während der Präsentation mittels Screensharing teilen.
  • Eine Frage- oder Diskussionsrunde am Ende der Präsentation bietet sich an, um offene Punkte zu klären oder um auf weitergehende Inhalte einzugehen.
  • Der Auftrag muss deutlich formuliert sein und bei der Bewertung müssen klare, vorgängig definierte Kriterien angewendet werden. 
  • Die Studierenden müssen zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit zum Austausch mit den Dozierenden haben.


Notwendige Bedingungen

  • Es muss stets eine Beisitzern/ein Beisitzer zugeschaltet sein.
  • Die Beisitzerin/der Beisitzer erfüllt die fachlichen Anforderungen nach externe SeiteArt. 18 Abs. 2 oder 4 der Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich und nimmt die Aufgaben nach externe SeiteArt. 18 Abs. 3 wahr (Unterstützung bei der ordnungsgemässen Durchführung der Prüfung und Protokollierung).
  • Die Videoverbindung (Bild und Ton) muss während der gesamten Prüfungsdauer gewährleistet sein, wobei insbesondere die Kandidatin/der Kandidat ununterbrochen im Bild erkennbar sein muss.
  • Eine Aufzeichnung der Videokonferenz ist nur zulässig, wenn die Kandidatin/der Kandidat vorgängig über den Zweck, die Verwendung und die Datenhaltung der Aufzeichnung aufgeklärt wird und der Aufzeichnung explizit zustimmt.

 

Zu beachten

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