Mündliche Remote-Prüfung

  • Mündliche Prüfungen können online per Videokonferenz (Zoom) durchgeführt werden.
  • Mündliche Prüfungen bieten eine hohe Flexibilität und können in einem eher geschlossenen oder in einem eher offenen Format geführt werden.
  • Dadurch sind mündliche Prüfungen dazu geeignet, neben Fakten- und Fachwissen auch kritische Denkprozesse und analytische Fähigkeiten zu prüfen.
  • Gerade aufgrund dieser Flexibilität ist jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und Planung notwendig, um Störfaktoren zu reduzieren und faire Bedingungen zu schaffen.

 

Beispiele

  • Frage-Antwort-Format: Die Prüferin/der Prüfer bereitet Fragen zum Lernstoff vor (unterschiedliche Themengebiete und Schwierigkeitsgrade), welche die Kandidatin/der Kandidat nacheinander beantwortet. Die gestellten Fragen müssen sich auf die Lernziele der Lehrveranstaltung beziehen (siehe Didaktische Anregungen und Tipps). 
  • Expertengespräch: Es wird ein offenes Gespräch über Fachliteratur (z.B. wissenschaftliche Paper) geführt, welche die Kandidatin/der Kandidat zur Vorbereitung gelesen hat.
  • Problemlösungsaufgaben: Die Kandidatin/der Kandidat erhält vorgängig eine Problemstellung und bereitet einen Lösungsweg vor. Nach einer kurzen Vorstellung des Lösungswegs stellt die Prüferin/der Prüfer spezifische Fragen zum vorgestellten Lösungsweg oder auch weiterführende Fragen (z.B. zu alternativen Lösungswegen).

 

Notwendige Bedingungen

  • Es muss stets eine Beisitzerin/ein Beisitzer zugeschaltet sein. 
  • Die Beisitzerin/der Beisitzer erfüllt die fachlichen Anforderungen nach externe SeiteArt. 18 Abs. 2 oder 4 der Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich und nimmt die Aufgaben nach externe SeiteArt. 18 Abs. 3 wahr (Unterstützung bei der ordnungsgemässen Durchführung der Prüfung und Protokollierung).
  • Die Videoverbindung (Bild und Ton) muss während der gesamten Prüfungsdauer gewährleistet sein, wobei insbesondere die Kandidatin/der Kandidat ununterbrochen im Bild erkennbar sein muss.
  • Eine Aufzeichnung der Videokonferenz ist nur zulässig, wenn die Kandidatin/der Kandidat vorgängig über den Zweck, die Verwendung und die Datenhaltung der Aufzeichnung aufgeklärt wird und der Aufzeichnung explizit zustimmt.

 

Zu beachten

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