Anstellung und Lohn

Die ETH Zürich bietet ihren Mitarbeitenden spannende Arbeitsinhalte und eine hervorragende Infrastruktur. Umgekehrt erwartet sie von ihren Mitarbeitenden Höchstleistungen.

Die Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Bundespersonalgesetz und der Personalverordnung des ETH-Bereichs. Der Lohn bemisst sich nach Funktion, Erfahrung und Leistung.

Anstellung: Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer:

  • Befristetes Anstellungsverhältnis. 
  • Die maximale Anstellungsdauer beträgt sechs Jahre.
  • Erstvertrag beträgt mindestens achtzehn Monate (ab 1.1.2022)
  • Folgeverträge dauern mindestens zwölf Monate (ab 1.1.2022)
  • Im Abschlussjahr ist eine Vertragsdauer von mindestens drei Monaten möglich (ab 1.1.2022)
     

Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.

Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf der Vertragsdauer. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist im gegenseitigen Einvernehmen von Mitarbeitenden und vorgesetzten Personen möglich.

Lohn: Wissenschaftliche Mitarbeitende auf den ersten beiden Stufen der Laufbahn erhalten einen festgelegten Anfangslohn. Die jährliche Lohnerhöhung erfolgt auf jeder der beiden Stufen während drei Jahren in vorgegebenen Schritten. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerhöhung mehr ausgerichtet.

Auszahlung: Die Lohnzahlung erfolgt in zwölf Monatsraten.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das wissenschaftliche Personal und in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Lohnansätze

Anstellung: Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Befristetes Anstellungsverhältnis. Die maximale Anstellungsdauer beträgt sechs Jahre.

Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.

Aufgabenbereich:  Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer.

Lohn: Wissenschaftliche Mitarbeitende auf den ersten beiden Stufen der Laufbahn erhalten einen festgelegten Anfangslohn. Die jährliche Lohnerhöhung erfolgt auf jeder der beiden Stufen während drei Jahren in vorgegebenen Schritten. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerhöhung mehr ausgerichtet.

Auszahlung: Die Lohnzahlung erfolgt in zwölf Monatsraten.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das Wissenschaftliche Personal und in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Lohnansätze

Anstellung: Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Befristetes Anstellungsverhältnis. Die maximale Anstellungsdauer beträgt sechs Jahre.

Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.

Aufgabenbereich Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer.

Lohn: Oberassistierende sind einer Funktionsstufe zugeordnet. Ihr Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Lohnbandes. Jährlich findet ein Beurteilungsgespräch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten statt, in dem aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr definiert werden. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

Auszahlung: Die Lohnzahlung erfolgt in 13 Monatsraten. Der 13. Monatslohn ist fester Bestandteil des Lohnes und wird Ende Jahr (11/12 im November und 1/12 im Dezember) ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das Wissenschaftliche Personal und in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Anstellung: Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Unbefristet

Probezeit: 3 Monate, verlängerbar auf höchstens 6 Monate.

Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Für ein unbefristetes Anstellungsverhältnis gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Lohn: Leitende wissenschaftliche Mitarbeitende und Senior Scientists sind einer Funktionsstufe zugeordnet. Ihr Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Lohnbandes. Jährlich findet ein Beurteilungsgespräch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten statt, in dem aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr definiert werden. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

Auszahlung: Die Lohnzahlung erfolgt in 13 Monatsraten. Der 13. Monatslohn ist fester Bestandteil des Lohnes und wird Ende Jahr (11/12 im November und 1/12 im Dezember) ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das Wissenschaftliche Personal und in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Anstellung: Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Grundsätzlich unbefristet.

Probezeit: 3 Monate, für Mitarbeitende mit Spezialfunktionen verlängerbar auf 6 Monate.

Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Für ein unbefristetes Anstellungsverhältnis gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Lohn: Mitarbeitende in Supportfunktionen sind einer Funktionsstufe zugeordnet. Ihr Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Lohnbandes. Jährlich findet ein Beurteilungsgespräch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten statt, in dem aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr definiert werden. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

Auszahlung: Die Lohnzahlung erfolgt in 13 Monatsraten. Der 13. Monatslohn ist fester Bestandteil des Lohnes und wird Ende Jahr (11/12 im November und 1/12 im Dezember) ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Anstellung: Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Befristetes Anstellungsverhältnis. Die maximale Anstellungsdauer beträgt für wissenschaftliche Mitarbeitende neun Jahre, für Mitarbeitende in Supportfunktionen fünf Jahre.

Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.

Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer.

Lohn: Der Lohn von Projektmitarbeitenden richtet sich nach den Aufgaben, der Zeitdauer und dem Mittelgeber. Je nach Voraussetzung wird eine der beiden Lohnfestsetzungen für Projektmitarbeitende angewendet:

a) Im Lohnband: Zuordnung einer Funktionsstufe. Der Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Lohnbandes. Jährlich findet ein Beurteilungsgespräch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten statt, in dem aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr definiert werden. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

b) Pauschallohn: Bei bestimmten Projektvorgaben wird ein sogenannter Pauschallohn festgelegt. Ein Pauschallohn erfährt keine automatische Teuerung oder Erhöhung.

Auszahlung: Bei einem Lohn im Lohnband erfolgt die Lohnzahlung in 13 Monatsraten. Der 13. Monatslohn ist fester Bestandteil des Lohnes und wird Ende Jahr (11/12 im November und 1/12 im Dezember) ausbezahlt. Ein Pauschallohn wird in zwölf Monatsraten ausgerichtet.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Anstellung: Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Befristetes Anstellungsverhältnis. Während des Studiums kann eine Tätigkeit als Hilfsassistenz angenommen werden.

Probezeit: Es wird grundsätzlich keine Probezeit bei einer Anstellung im Stundenlohn vereinbart.

Aufgabenbereich: Lehrbezogene Aufgaben gemäss Ziffer 3 der Richtlinie Hilfsassistierende, hauptsächlich Betreuung von Studierenden, Unterstützung der Dozierenden.

Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer.

Lohn: Stundenlohn, inkl. Ferienanteil. Die Schulleitung legt jährlich die Ansätze für Hilfsassistierende fest. Der Mindestansatz beträgt aktuell CHF 28.00 inkl. Ferienanteil.

Auszahlung: Die Meldung der Anzahl geleisteter Stunden erfolgt in der Regel anfangs Folgemonat. Das heisst, dass in der aktuellen Lohnabrechnung die geleisteten Stunden aus dem Vormonat vergütet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Arbeitsvertrag.

DownloadMerkblatt Anstellungen im Stundenlohn an der ETH Zürich (PDF, 55 KB)

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