Auftrag

Der Auftrag von ETH Diversity leitet sich aus strategischen Vorgaben zur Sicherstellung der Exzellenz an der ETH, sowie aus gesetzlichen Vorschriften ab.

Das Gleichstellungsgesetz des Bundes

Das Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, externe SeiteGIG) bezweckt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Ein Gutachten über die Rechtmässigkeit der SNF-Fördermassnahmen für Frauen finden Sie externe Seitehier.

Aus dem Strategie- und Entwicklungsplan 2021-2024 der ETH Zürich

Wir sind eine sozial verantwortliche Arbeitgeberin, die für attraktive Arbeitsbedingungen sorgt und die Mitarbeitenden in allen Funktionen und auf allen Stufen fördert. In der kommenden Planungsperiode liegt ein besonderes Augenmerk auf der Weiterentwicklung der Führungsfähigkeiten unserer Führungskräfte, der Erhöhung der Diversität und der Förderung der Chancengleichheit. (Strategie- und Entwicklungsplan 2021-2024)

Aus der Personalverordnung des ETH-Bereichs

externe SeiteArt. 9 Schutz der Persönlichkeit

1 Die beiden ETH und die Forschungsanstalten sorgen für ein Klima des persönlichen Respekts und Vertrauens, das jede Diskriminierung ausschliesst.
2 Sie verhindern durch geeignete Massnahmen unzulässige Eingriffe in die Persönlichkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig davon, von welchen Personen diese ausgehen, insbesondere:
    a. die systematische Erfassung von individuellen Leistungsdaten ohne Kenntnis der Betroffenen;
    b. das Ausüben oder Dulden von Angriffen oder Handlungen gegen die persönliche oder berufliche Würde.
3 Die beiden ETH und die Forschungsanstalten bestimmen eine Stelle, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen, berät und unterstützt. Diese Stelle ist bei ihrer Aufgabenerfüllung nicht an Weisungen gebunden.

externe SeiteArt. 10 Gleichstellung von Frau und Mann

1 Die beiden ETH und die Forschungsanstalten treffen gezielt Massnahmen, um die
Chancengleichheit und Gleichstellung von Frau und Mann zu verwirklichen.
2 Sie schützen die Würde von Frau und Mann am Arbeitsplatz und treffen Massnahmen, um das Diskriminierungsverbot durchzusetzen.

Aus dem Gender Action Plan der ETH Zürich

Die ETH Zürich ist, wie alle führenden naturwissenschaftlich-technischen Hochschulen weltweit, durch tiefe Frauenanteile auf allen Stufen der akademischen Karriere gekennzeichnet. Ca. 30 Prozent aller Studierenden und Doktorierenden sind Frauen. Der Frauenanteil auf der Ebene PostDocs und Senior Scientists beträgt ca. 25 Prozent; auf Stufe Titularprofessur rd. 9 Prozent. Ca. 30 Prozent der Assistenzprofessuren sind von Frauen besetzt; bei den festangestellten Professuren sind es knapp 9 Prozent. All diese Zahlen liegen unter den Zielvorgaben der ETH Zürich.
Höhere Frauenanteile auf allen Stufen sollen erreicht werden, weil gemischte Teams mit einer grösseren Anzahl Frauen eine wichtige Rolle im Hinblick auf innovative Resultate in der Spitzenforschung spielen (vgl. etwa die Studie «Gendered Innovations» der European Commission, 2013). Durch mehr Frauen in der Forschung könnte ein stärkeres Ausmass an interdisziplinärer Forschung erreicht werden ebenso wie eine stärkere Fokussierung auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen in der Gesellschaft. Die ETH Zürich versteht sich als Hochschule, die essentielle Beiträge in der Grundlagenforschung und zur Lösung globaler Probleme wie Ernährung, Energie, Gesundheit usw. leisten will. Eine stärkere Beteiligung von Frauen auf allen akademischen Stufen erscheint in diesem Zusammenhang geboten. Darüber hinaus geht es der ETH Zürich auch darum, für alle Studierenden und Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Studium bzw. beruflicher Tätigkeit einerseits und von familiären Aufgaben andererseits zu erleichtern.

Gender Action Plan

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