Erwerbstätigkeit und Praktika

Je nach Herkunftsland unterstehen ausländische Erwerbstätige unterschiedlichen Regeln: Arbeitskräfte aus EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum Schweizer-Arbeitsmarkt. Arbeitskräfte aus anderen Ländern benötigen eine Bewilligung.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Behörden.

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