Anwendung von Leistungselementen in der Lehre

Leistungselemente (LeistEl.) können nur bei Lerneinheiten verwendet werden, deren Prüfungsform Sessionsprüfung oder Semesterendprüfung ist.

Leistungselemente sind Bewertungen innerhalb der Lerneinheit, die während des Semesters erfolgen. Sie sind Bestandteil der Leistungskontrolle, wobei die Schlussprüfung in der Prüfungssession oder am Semesterende weiterhin den Hauptteil der Leistungskontrolle bildet.
Leistungselemente dienen den folgenden, grundsätzlich unterschiedlichen Zwecken:

  1. Sie fordern von den Studierenden Lernleistungen ein, die nicht im Rahmen der Schlussprüfung abgefragt resp. bewertet werden können. Beispiele dafür sind der Besuch einer in die Lerneinheit integrierten Exkursion, das Absolvieren einer in die Lerneinheit integrierten Computerübung, das Verfassen einer Projektarbeit oder einer Fallstudie, das Halten einer Präsentation, etc.
  2. Sie geben den Studierenden ein Feedback über den Lernfortschritt und unterstützen sie dabei, während des Semesters dem Unterricht aktiv zu folgen, den Stoff fortlaufend zu verarbeiten und die hierzu erforderlichen Übungen zu lösen.

Obligatorische Leistungselemente sind klar umschriebene Teilleistungen welche im Rahmen der Lerneinheit erbracht werden müssen und separat bewertet werden. Für die Bewertung von obligatorischen Leistungselementen bestehen folgende Möglichkeiten:

a. Das Obligatorische Leistungselement muss nicht für sich allein bestanden werden; es wird mit einer Note bewertet, die anteilmässig zur Gesamtnote der Lerneinheit zählt.

b. Das Obligatorische Leistungselement muss für sich allein bestanden werden; es wird mit dem Prädikat «erfüllt»/«nicht erfüllt» («pass»/«fail») bewertet.

c. Das Obligatorische Leistungselement muss für sich allein bestanden werden und zählt anteilmässig zur Gesamtnote der Lerneinheit; es wird mit einer Note bewertet, wobei Noten von 4 und mehr als «erfüllt» («pass») gelten und Noten unter 4 als «nicht erfüllt» («fail»).

Das Nichterfüllen oder Nichtabsolvieren («fail») eines Obligatorischen Leistungselements bedeutet, dass die Leistungskontrolle der betreffenden Lerneinheit nicht bestanden werden kann. Falls die Studierenden sich nicht von der Schlussprüfung abmelden, wird das Nichtbestehen der Lerneinheit mit dem Begriff «Abbruch» verfügt. Die Dozierenden sind verpflichtet, die Studierenden, die das Obligatorische Leistungselement nicht erfüllt oder nicht absolviert haben, vor Ablauf der Abmeldefrist schriftlich zu informieren.

Der Anteil von benoteten Obligatorischen Leistungselementen an der Gesamtnote der Lerneinheit beträgt maximal 50%.

Zwischenprüfungen werden ein- bis maximal zweimal während des Semesters durchgeführt. Sie steuern das Lernverhalten der Studierenden und geben Feedback zum Lernerfolg.

Die Teilnahme an Zwischenprüfungen wird den Studierenden empfohlen; sie ist nicht obligatorisch.

Zwischenprüfungen werden unter Prüfungsbedingungen durchgeführt und individuell benotet.

Die Noten aus Zwischenprüfungen werden anteilmässig an die Gesamtnote der Lerneinheit angerechnet, sofern sie diese positiv beeinflussen. Der Anteil dieser Note(n) an der Gesamtnote beträgt insgesamt maximal 30%. Würden sich die Noten negativ auf die Gesamtnote auswirken, werden sie nicht angerechnet. Sie können somit eine Bonusfunktion ausüben, jedoch keine Malusfunktion. Die Maximalnote 6 für die Lerneinheit kann auch erreicht werden, wenn nur die Schlussprüfung absolviert wird.

Beachten Sie, dass das Anforderungsniveau von Zwischenprüfungen und Schlussprüfung ähnlich sind.

Lernelemente steuern das Lernverhalten der Studierenden im Semester, indem sie mehrfach Feedback zum Lernerfolg geben, z.B. mittels abgegebener und korrigierter Schnellübungen, Quizzes, vorgetragener Lösungen von Übungen etc. Es können mehrere Lernelemente pro Semester angeboten werden; die typische Anzahl beträgt fünf bis zehn.

Die Teilnahme an den Lernelementen wird den Studierenden empfohlen, ist aber nicht obligatorisch.

Erfolgreich gelöste und abgegebene Lernelemente können insgesamt zu einer Erhöhung der Gesamtnote der Lerneinheit im Umfang von maximal 0.25 Notenpunkten führen. Der maximale Bonus wird durch erfolgreiche Teilnahme an einem definierten Teil der angebotenen Lernelemente erreicht. Die Maximalnote 6 für die Lerneinheit kann auch erreicht werden, wenn nur die Schlussprüfung absolviert wird.

 

 

Die oben beschriebenen unterschiedlichen Leistungselemente können grundsätzlich kombiniert werden. Der Anteil der benoteten Leistungselemente an der Gesamtnote der Lerneinheit sollte jedoch 50% nicht übersteigen.

Leistungselemente müssen im Vorlesungsverzeichnis im Feld «Zusatzinformation zum Prüfungsmodus» vollständig beschrieben werden. Dies umfasst insbesondere:

a. Typ und Anzahl der Leistungselemente;
b. ungefährer Zeitpunkt im Semester; und
c. Art der Bewertung (Benotung und/oder «pass»/«fail») und Notengewicht.

Leistungselemente, die nicht im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt sind, dürfen nicht gewertet werden.

Ausfühliche Informationen:
Weisung Download«Anwendung von Leistungselementen in der Lehre» (PDF, 152 KB)

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