SEMP weltweit Projekte & Praktika

Das «Swiss-European Mobility Programme» (SEMP) fördert Projekte und Praktika im aussereuropäischen Ausland.

Bewerbungsfrist   

  • Zwei Monate vor Antritt des Aufenthalts.
  • Sie müssen die Bewerbung vollständig, d.h. mit allen Dokumenten, einreichen. Planen Sie darum genügend Zeit ein, um das «Learning Agreement for Traineeships / Projects» von beiden Parteien unterschreiben zu lassen (ETH und Gastinstitution).
  • Sie können zwei bis zwölf Monate an einem «SEMP weltweit Projekte & Praktika»-Aufenthalt ausserhalb von Europa teilnehmen.
  • Das Praktikum oder die Projektarbeit muss Teil des Studiums sein.
  • Studierende können pro Studienstufe (Bachelor & Master) jeweils für bis zu max. zwölf Monate über «SEMP weltweit Projekte & Praktika» gefördert werden. Eine mehrmalige Bewerbung und Förderung ist also möglich, sofern es sich um unterschiedliche Studienstufen handelt oder die zwölf Monate auf der jeweiligen Studienstufe noch nicht erreicht wurden.
  • Studierende, die bereits durch ein von der Mobilitätsstelle verwaltetes Austauschprogramm finanziert werden, können sich nicht auch für die «SEMP weltweit Projekte & Praktika» erwerben. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
  • Praktika, die durch andere Praktikumsorganisationen (z.B. IAESTE) gefunden und betreut werden, können nicht zusätzlich über «SEMP weltweit Projekte & Praktika» gefördert werden.
  • Falls Sie vom Arbeitgeber ein Entgelt erhalten, darf es inklusive Stipendium 2000 Schweizer Franken pro Monat nicht überschreiten.
  • Das Praktikum oder die Projektarbeit müssen Vollzeit erfolgen (gemäss Arbeitsrecht der Gastdestination).

Es wird kein Sprachtest verlangt, sondern an die Eigenverantwortung der Studierenden appelliert. Die Gastorganisation (Unternehmen oder Hochschule) darf erwarten, dass die Studierenden die dort gepflegte Umgangs- und Arbeitssprache verstehen und anwenden können.

Sie erhalten von uns nach der Zusage Ihres Austauschsemesters eine informelle Sprachbestätigung für ein Englisch-Niveau C1, wenn Sie in der Bewerbung ein adäquates Sprachniveau deklariert haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu klären, ob Ihre Gastinstitution ein anderes Sprachzertifikat verlangt und dafür zu sorgen, dass Sie das fristgerecht vorlegen können.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, das Visum und alle erforderlichen Einreise-Dokumente rechtzeitig zu organisieren. Die Mobilitätsstelle wird den Prozess nicht unterstützen.

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert