SEMP weltweit Projekte & Praktika
Das «Swiss-European Mobility Programme» (SEMP) fördert Projekte und Praktika im aussereuropäischen Ausland.
- Sie können zwei bis zwölf Monate an einem «SEMP weltweit Projekte & Praktika»-Aufenthalt ausserhalb von Europa teilnehmen.
- Das Praktikum oder die Projektarbeit muss Teil des Studiums sein.
- Studierende können pro Studienstufe (Bachelor & Master) jeweils für bis zu max. zwölf Monate über «SEMP weltweit Projekte & Praktika» gefördert werden. Eine mehrmalige Bewerbung und Förderung ist also möglich, sofern es sich um unterschiedliche Studienstufen handelt oder die zwölf Monate auf der jeweiligen Studienstufe noch nicht erreicht wurden.
- Studierende, die bereits durch ein von der Mobilitätsstelle verwaltetes Austauschprogramm finanziert werden, können sich nicht auch für die «SEMP weltweit Projekte & Praktika» erwerben. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
- Praktika, die durch andere Praktikumsorganisationen (z.B. IAESTE) gefunden und betreut werden, können nicht zusätzlich über «SEMP weltweit Projekte & Praktika» gefördert werden.
- Falls Sie vom Arbeitgeber ein Entgelt erhalten, darf es inklusive Stipendium 2000 Schweizer Franken pro Monat nicht überschreiten.
- Das Praktikum oder die Projektarbeit müssen Vollzeit erfolgen (gemäss Arbeitsrecht der Gastdestination).
Die Höhe des Stipendiums hängt von der exakten Dauer ab (in Tagen): Das monatliche Stipendium (30 Tage) beträgt 500 Schweizer Franken.
Für das Stipendium ist keine gesonderte Bewerbung nötig. Nach dem Prüfen Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Stipendienzusage, sofern noch genügend Mittel vorhanden sind. Stipendiengelder werden nach Eingangsdatum der vollständigen (!) Bewerbung vergeben. Die Mobilitätsstelle kann Auskunft geben über die Verfügbarkeit von Stipendiengeldern.
Studium mit Behinderung
chevron_right Informieren Sie sich über mögliche UnterstützungWeitere Unterstützungsangebote
Es wird kein Sprachtest verlangt, sondern an die Eigenverantwortung der Studierenden appelliert. Die Gastorganisation (Unternehmen oder Hochschule) darf erwarten, dass die Studierenden die dort gepflegte Umgangs- und Arbeitssprache verstehen und anwenden können.
Sie erhalten von uns nach der Zusage Ihres Austauschsemesters eine informelle Sprachbestätigung für ein Englisch-Niveau C1, wenn Sie in der Bewerbung ein adäquates Sprachniveau deklariert haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu klären, ob Ihre Gastinstitution ein anderes Sprachzertifikat verlangt und dafür zu sorgen, dass Sie das fristgerecht vorlegen können.
Prüfen Sie unbedingt frühzeitig, ob und welche Massnahmen zum Coronavirus in Ihrem Zielland gelten (Empfehlung: Prüfung offizieller Seiten des jeweiliges Staates). Das gilt auch für Ihre Heimreise (Empfehlung: Prüfung Webseite des Bundesamts für Gesundheit).
Je nach Destination und lokaler Situation muss eine Abklärung mit der Abteilung Sicherheit, Gesundheit, Umwelt (SGU) stattfinden. Ziel ist es, mögliche und potenzielle Risiken zu minimieren. Bei Reisen an Destinationen, die allenfalls eine vertiefte Abklärung nötig machen, können sich Studierende aktiv vor der Bewerbung mit dem SGU in Verbindung setzen und sich beraten lassen, anderenfalls erfolgt die Kontaktaufnahme durch die Mobilitätsstelle nach Erhalt der Bewerbung.
Sie müssen sich direkt bei der Gastinstitution erkundigen, welchen Status Sie dort erhalten werden und was die Bedingungen und benötigten Dokumente sind.
Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, müssen Sie Ihre Pläne mit den Mobilitätsverantwortlichen oderder Praktikumsbetreuung Ihres Departements (falls zutreffend) besprechen.
Sie müssen die Bewerbung spätestens zwei Monate vor Start des Projekts oder Praktikums vollständig einreichen. Befolgen Sie die Anleitung für Ihre Bewerbung.
Die ETH Zürich behält sich das Recht vor, Sie von allen zukünftigen Mobilitätsprogrammen auszuschliessen, falls Sie sich ohne hinreichende Gründe (nicht Bestehen von Klausuren, Krankheit, Unfall) von der Mobilität wieder abmelden.