Verlängerung einer Studienfrist: Studiendauer

Bitte beachten Sie:

Legen Sie jedem Fristverlängerungsgesuch bitte dieses DownloadFormular (PDF, 94 KB) bei.

Frist «maximal zulässige Studiendauer»

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Diese Fristen sind in myStudies aufgeführt unter «Letztmöglicher Termin»:


im obigen Beispiel: letztmöglicher Termin Master Diplom: Ende Herbstsemester 2023.

Das bedeutet: Das betreffende Semester inklusive die darauffolgenden Semesterferien und Prüfungssession.

Information und Termin für das Einreichen eines Verlängerungsgesuchs

Für das Erstellen eines Gesuchs beachten Sie bitte das Informationsblatt: DownloadGesuch um Studienfristverlängerung (PDF, 123 KB)

Achtung

Bitte beachten Sie die reglementarischen Vorgaben, die sich aus Art. 12 der externe SeiteLeistungskontrollenverordnung ETH Zürich ergeben und insbesondere die dazugehörigen DownloadAusführungsbestimmungen zu Art. 12 der Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich (PDF, 366 KB)

Falls als Studienfrist das Frühjahrssemester 2024 (FS 2024) gilt:

Termin A: Ist bereits vor Beginn oder im Laufe des FS 2024 ersichtlich, dass die für den Diplomantrag erforderlichen Kreditpunkte nicht mehr erworben werden können, muss das Gesuch bis spätestens am Montag, 3. Juni 2024 eingereicht werden.

Termin B: Werden im Laufe des FS 2024 voraussichtlich alle für den Diplomantrag noch ausstehenden Kreditpunkte erworben, soll kein vorsorgliches Gesuch eingereicht werden. Wird jedoch nach der Notenbekanntgabe bekannt, dass einzelne Leistungskontrollen nicht bestanden wurden, und besteht zudem die Möglichkeit, dass die noch ausstehenden Kreditpunkte durch Wiederholung der Leistungskontrollen erworben werden können, muss das Gesuch bis spätestens am Montag, 16. September 2024 eingereicht werden.

Gesuche gelten als termingerecht eingereicht:
- per E-Mail bis spätestens 24:00 Uhr des Stichtages
- per Briefpost mit Poststempel Datum des Stichtages

Falls als Studienfrist das Herbstsemester 2024 (HS 2024) gilt:

Termin A: Ist bereits vor Beginn oder im Laufe des HS 2024 ersichtlich, dass die für den Diplomantrag erforderlichen Kreditpunkte nicht mehr erworben werden können, muss das Gesuch bis spätestens am Montag, 2. Dezember 2024 eingereicht werden.

Termin B: Werden im Laufe des HS 2024 voraussichtlich alle für den Diplomantrag noch ausstehenden Kreditpunkte erworben, soll kein vorsorgliches Gesuch eingereicht werden. Wird jedoch nach der Notenbekanntgabe bekannt, dass einzelne Leistungskontrollen nicht bestanden wurden, und besteht zudem die Möglichkeit, dass die noch ausstehenden Kreditpunkte durch Wiederholung der Leistungskontrollen erworben werden können, muss das Gesuch bis spätestens am Montag, 24. Februar 2025 eingereicht werden.

Gesuche gelten als termingerecht eingereicht:
- per E-Mail bis spätestens 24:00 Uhr des Stichtages
- per Briefpost mit Poststempel Datum des Stichtages

Falls als Studienfrist das Frühjahrssemester 2025 (FS 2025) gilt:

Termin A: Ist bereits vor Beginn oder im Laufe des FS 2025 ersichtlich, dass die für den Diplomantrag erforderlichen Kreditpunkte nicht mehr erworben werden können, muss das Gesuch bis spätestens am Montag, 2. Juni 2025 eingereicht werden.

Termin B: Werden im Laufe des FS 2025 voraussichtlich alle für den Diplomantrag noch ausstehenden Kreditpunkte erworben, soll kein vorsorgliches Gesuch eingereicht werden. Wird jedoch nach der Notenbekanntgabe bekannt, dass einzelne Leistungskontrollen nicht bestanden wurden, und besteht zudem die Möglichkeit, dass die noch ausstehenden Kreditpunkte durch Wiederholung der Leistungskontrollen erworben werden können, muss das Gesuch bis spätestens am Montag, 15. September 2025 eingereicht werden.

Gesuche gelten als termingerecht eingereicht:
- per E-Mail bis spätestens 24:00 Uhr des Stichtages
- per Briefpost mit Poststempel Datum des Stichtages

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