Verlängerung einer Studienfrist: Auflagen

Fristen «Auflagen», Eintritt ins Master-Studium ab Herbstsemester 2011

Diese Fristen sind in myStudies aufgeführt unter «Letztmöglicher Termin»: Auflagen 1. Versuch, Auflagen erfüllt.

Die Fristen für das Erfüllen von Auflagen für die Zulassung zum Masterstudium werden grundsätzlich nicht verlängert. Ausnahmen können nur aus wichtigen Gründen, insbesondere Krankheit oder Unfall, bewilligt werden.

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