Semestereinschreibung

Die Freigabe der Semestereinschreibung wird via E-​Mail für das Herbstsemester ca. Mitte Juli und für das Frühjahrssemester ca. Mitte Dezember kommuniziert.

Die Semestereinschreibung erfolgt über myStudies und ­betrifft sowohl reguläre Semester wie auch Urlaubssemester. Alle Studierende müssen sich einschreiben.

Bei verspäteter Einschreibung ab der 3. Semesterwoche wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.

Wer sich trotz erfolgter Erinnerung nicht einschreibt, wird ab der 5. Semesterwoche exmatrikuliert.

Nach erfolgter Einschreibung müssen Sie in myStudies über den Menüpunkt «Belegungen» die gewünschten Lerneinheiten belegen.

Tun Sie dies sofort, damit die Dozierenden schon vor Semester­beginn wissen, wie viele Studierende ihre Lehrveranstaltungen besuchen werden.

Belegen Sie nicht unnötig viele Lerneinheiten.

Lehrveranstaltungen können bis spätestens Ende der vierten Semesterwoche wieder gelöscht werden.

Beachten Sie, dass es Lerneinheiten mit Belegungsbeschränkungen gibt. Diese sind im Vorlesungsverzeichnis entsprechend markiert.

Wenn Sie das Studium für ein Semester unterbrechen wollen oder müssen (z.B. obligato­risches Praktikum, Militär-/Zivildienst, Prüfungsvorbereitung) oder nur noch auf den Abschluss warten, dann können Sie sich direkt über myStudies in ein Urlaubssemester einschreiben (auf den Button «Urlaub beantragen» klicken).

Urlaub

Reguläre Einschreibungen können bis Ende der vierten Semesterwoche in ein Urlaubs­semester umgewandelt werden. Senden Sie dazu an die Kanzlei eine E-Mail mit einer kurzen schriftlichen Begründung (). Danach wird das volle Schulgeld fällig.

Nachdem die Einschreibung umgewandelt worden ist, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Danach steht die Immatrikulationsbestätigung (mit Urlaubsvermerk) auf myStudies zum Download bereit. Die alte Bestätigung wird ungültig. Behörden müssen über die Änderung informiert werden.

Die Einschreibung in ein Urlaubssemester ist für die Didaktische Ausbildung nicht möglich.

Belegen Sie die Bachelor- und Master-Arbeit sowie Studien- und Projektarbeiten in dem Semester, in welchem der Hauptteil der Arbeit absolviert wird. Die Einschreibung in ein reguläres Semester ist Voraussetzung (kein Urlaub möglich).

Die Arbeiten müssen in myStudies über den Menüpunkt «Arbeiten» belegt werden.
Eine Ausnahme bilden die Studiengänge des Departements Architektur. Die Belegung der Arbeiten wird unter «Belegung von Lerneinheiten» vorgenommen.

Haben Sie die Bachelor- oder Master-Arbeit im vergangenen Semester begonnen und in myStudies belegt, beenden die Arbeit aber erst im folgenden Semester, so haben Sie die Möglichkeit, sich in ein Urlaubssemester einzuschreiben.

Belegen Sie die Bachelor- oder Master-Arbeit auf keinen Fall ein zweites Mal, sonst wird Ihnen eine Semesterrechnung über das volle Schulgeld gestellt.

Die Belegung Bachelor- oder Master-Arbeit unter dem Punkt «Arbeiten» im Vorsemester genügt, damit Ihnen die Kreditpunkte gutgeschrieben und verfügt werden können.

Klären Sie frühzeitig Voraussetzungen, Anmelde- und Bewerbungsmodalitäten und Fristen bei der entsprechenden Universität ab.

Beispiel:
externe SeiteUniversität Zürich unter «Modulmobilität: Hochschulübergreifendes Studium»

Sprachkurse müssen einzig beim Sprachenzentrum UZH/ETH (und nicht über myStudies) angemeldet werden.

Ob ein Sprachkurs als SiP-Fach anerkannt wird, ist einerseits im Vorlesungsverzeichnis und andererseits im Kursprogramm des Sprachenzentrums UZH/ETH ersichtlich: Im Kursprogramm durch die Angabe von zwei Referenznummern, wie zum Beispiel: Arabisch I: 2695 + ETH 851-0861-00.

Wenn Sie Kreditpunkte erwerben wollen, müssen Sie regulär eingeschrieben sein (kein Urlaubssemester).

Die Resultate der Leistungskontrolle übermittelt das Sprachenzentrum UZH/ETH automatisch an die ETH Zürich, wobei nur die bestandenen Leistungskontrollen geliefert werden. Bringen Sie daher für Sprachkurse Ihrem Studiensekretariat keine vom Sprachenzentrum UZH/ETH ausgestellte Bestätigungen vorbei.

externe SeiteSprachenzentrum UZH/ETH

Falls im Bachelor-Studium genügend Kreditpunkte für den konsekutiven Master-Übertritt verfügt worden sind, ist eine gleichzeitige Immatrikulation in den konsekutiven Master möglich, siehe Merkblatt auf der Webseite Übertritt Bachelor-Master!

In diesem Fall wird – ab der Freigabe der Semestereinschreibung bis zum Endtermin der regulären Einschreibefrist – in myStudies der Button «Master-Studium» angezeigt.

Sie können sich direkt für Ihren konsekutiven Master-Studiengang immatrikulieren und anschliessend die Belegung der ­Lerneinheiten vornehmen.

Beachten Sie, dass die Studienfrist mit der erstmaligen Einschreibung zu laufen beginnt.

Doppel-Semestereinschreibung

Wer das Bachelor-Schlusszeugnis erst nach Ende der zweiten Semesterwoche erhält, muss sich bis zum Endtermin der regulären Einschreibefrist zusätzlich zum Master-Studiengang in ein weiteres Bachelor-Semester einschreiben. Bei einer Doppel-Semestereinschreibung müssen die Bachelor- und die Master-Einschreibung gleich sein (d.h 2 x regulär od. 2 x Urlaub).

Trotz Doppel-Semestereinschreibung (Bachelor und konsekutiver Master) werden das Schulgeld und die Semesterbeiträge nur einmal erhoben.

Bewerbung für spezialisierte Master-Studiengänge

Sie erhalten in diesem Fall keine automatische Freigabe der Einschreibung in ein Weiterstudium (z.B. Master, Didaktische Ausbildung). Somit

  • können Sie sich nicht in das Folgesemester einschreiben
  • erscheint in myStudies für den Übertritt Bachelor-Master kein Button «Master-Studium»

Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Sobald Sie die erforderlichen Kreditpunkte für den Diplom-Antrag erreicht haben, stellen Sie in myStudies den Diplomantrag und reichen diesen bei Ihrem Studiensekretariat mit dem Hinweis ein, dass Sie sich ins Folgesemester bzw. im Weiterstudium (Master / Didaktische Ausbildung: Nur nach Bewerbung/Zulassung) einschreiben möchten.   Anschliessend

  • Meldet das Studiensekretariat der Kanzlei, dass die Einschreibung bzw. die Immatrikulation zum Weiterstudium manuell freigegeben werden kann.
  • Danach informiert Sie die Kanzlei mit E-Mail über die Freigabe der Einschreibung

Bachelor-Studierende, die wegen Nichtbestehen von Leistungskontrollen vom Weiter­studium ausgeschlossen worden sind, haben die Möglichkeit, sich anschliessend ein weiteres Semester in ein sogenanntes «Orientierungssemester» einzuschreiben (reguläres oder Urlaubssemester). Dieses soll den Studierenden die Möglichkeit geben, sich neu zu orientieren, ohne den Studierendenstatus zu verlieren. Die Details zum Orientierungs­semester finden Sie in der entsprechenden DownloadWeisung (PDF, 136 KB).

Den Diplomantrag müssen Sie selber in myStudies vor Ablauf der maximalen Studienzeit stellen.
Der Diplomantrag kann auch im Urlaubssemester gestellt werden.

Die Immatrikulationen bzw. Semestereinschreibungen setzen Sie solange fort, bis Ihr Diplomantrag von Ihrem Studiensekretariat bearbeitet wurde und der Abschluss verfügt ist.

Mit dem Verfügen des Abschlusses werden Sie automatisch aus dem Studiengang exmatrikuliert. Wenn das Schlusszeugnis erst nach Ende der vierten Semesterwoche verfügt wird, ist die Semesterrechnung zu begleichen.

Semestereinschreibungen müssen so lange fortgeführt werden, bis das Schlusszeugnis verfügt worden ist. Die Einschreibung in ein Urlaubssemester ist grundsätzlich möglich.

Bei einer Doppel-Semestereinschreibung (siehe auch «Einschreibung bei Übertritt Bachelor – Master») müssen die Bachelor- und die Master-Einschreibung gleich sein (d.h 2 x regulär od. 2 x Urlaub).

Wenn das Schlusszeugnis erst nach Ende der vierten Semesterwoche verfügt wird, ist die Semesterrechnung zu begleichen.  

Nach erfolgter Einschreibung ist die ETH-Karte an einem der Validierungsterminals zu validieren.

Ersatzkarten können im Webshop bestellt werden.

ETH-Karte

  • Nach erfolgter Einschreibung steht die Immatrikulationsbestätigung für eine gewisse Zeit auf myStudies zum Download bereit: Am besten speichern Sie sich diese für den zukünftigen Gebrauch umgehend ab!
     
  • Für frühere Semester (bis und mit Frühlingssemester 2023) muss eine Immatrikulationsbestätigung nach wie vor im alten Format gebührenpflichtig bei der Kanzlei bestellt werden.

Die Semesterrechnung wird ab der fünften Semesterwoche per E-Mail verschickt: Kontrollieren Sie bitte Ihre ETH-Mailbox! Falls Sie mit eBill bezahlen, erhalten Sie eine Informationsmail.

Die Semestergebühren sind auch für angefangene Semester ab der fünften Semesterwoche zu entrichten. Wenn das Schlusszeugnis erst nach Ende der vierten Semesterwoche verfügt wird, ist die Semesterrechnung zu begleichen.

Die verbindliche Rechtsgrundlage für die Erhebung der Semestergebühren ist die "externe SeiteVerordnung des ETH-Rates über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Gebührenverordnung ETH-Bereich)".

Semesterrechnung

Studiengebühren

Der Austritt

  • muss zwingend mit dem Austrittsformular vorgenommen werden.
  • ist nur bis Ende der vierten Semesterwoche ohne Kostenfolge, wenn Sie im neuen Semester eingeschrieben sind.

Bei später eingereichtem Austritt ist die Semesterrechnung trotz Exmatrikulation zu bezahlen.

Austritt/Exmatrikulation

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