Prüfungsplan Sommersession 2022 online

Der persönliche Prüfungsplan inklusive mündliche Prüfungstermine und Raumangaben für schriftliche Prüfungen ist ab sofort in myStudies aufgeschaltet.

Abmeldetermin für Prüfungen

Sie können sich bis und mit Sonntag, 31. Juli 2022 von sämtlichen Sessions­prüfungen ohne Angabe von Gründen abmelden. Die Abmeldung erfolgt über myStudies: Funktionen → Prüfungen → Abmelden.

Falls Sie sich nicht über myStudies abmelden können, weil Sie zum Beispiel in diesem Semester ein Gesuch zum Vorziehen von Prüfungen eingereicht haben, so müssen Sie die Abmeldung vor Ablauf der Abmeldedeadline per E-Mail bei der Prüfungsplanstelle vornehmen.

Nach Ablauf der Abmeldedeadline wird eine Abmeldung nur noch direkt über die Prüfungsplanstelle möglich sein. Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie sich bis spätestens 1 Stunde vor Beginn der jeweiligen Prüfung bei der Prüfungsplanstelle melden müssen, falls Sie die Prüfung nicht ablegen werden. Bei E-Mails ist der Zeitpunkt des Mailversands ausschlaggebend.

Wichtiger Hinweis:
Absenzen für Prüfungen, die im Rahmen von Prüfungsblöcken stattfinden, müssen ab sofort wieder belegt werden (beispielsweise durch ein Arztzeugnis), sofern ein Prüfungsblock unterbrochen werden muss (d.h. eine oder mehrere Prüfungen davon nicht abgelegt werden können).

Aufgrund teilweise lärmintensiver Bauarbeiten auf dem Hönggerberg mussten gewisse Prüfungen in der Halle 622, in der Nähe des Bahnhofs Oerlikon, geplant werden.

Die entsprechenden Raumbezeichnungen lauten wie folgt:

  • HAL LE622-1 (Foyer)
  • HAL LE622-2 (Haupthalle)
  • HAL LE622-3 (Galerie)

Es werden entsprechende Beschilderungen angebracht.  

Prüfungsabmeldung

Ab Freitag, 1. Juli 2022, bis und mit Sonntag, 31. Juli 2022, um Mitternacht, können Sie sich wieder ohne Angabe von Gründen über myStudies von Sessionsprüfungen abmelden.

Weisung zum Prüfungsplan

Bitte lesen Sie die DownloadWeisung zum Prüfungsplan (PDF, 208 KB). Sie enthält wichtige Informationen, insbesondere zu den Themen verspätete Anmeldung, Abmeldung und Vorgehen im Verhinderungsfall.

Beachten Sie, dass neu für den Unterbruch von Prüfungsblöcken ein entsprechender Nachweis vorzulegen ist, der den Grund für die Nichtablegung der Prüfung(en) bescheinigt (z.B. Arztzeugnis).

Für die Abmeldung von Einzelprüfungen ist nach wie vor kein Nachweis einzureichen.

Wir wünschen allen eine produktive Lernphase und viel Erfolg bei den Prüfungen.

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