Maskenpflicht in allen Innenräumen
Um das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus möglichst gering zu halten, gilt ab 24. August in allen ETH-Gebäuden und für alle Personen eine Maskenpflicht, wenn sie sich von einem Ort zum anderen bewegen.
Am Bestimmungsort angekommen - sei das der Arbeitsplatz oder der Mittagstisch - kann die Maske abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für kleine Wege, wie z.B. dem Weg zum WC, zum Sport oder wenn man in Warteschlangen steht.
In den Gastrobetrieben müssen ebenfalls Masken getragen werden, bis man am Tisch sitzt. Maskenpflicht gilt auch für die Detailhändler auf dem Campus wie den Coop oder den ETH Store.
Distanz- und Hygieneregeln weiterhin sicherstellen
Die Maskenpflicht ersetzt die Distanzregel nicht. Wann immer möglich müssen 1.5 Meter Abstand eingehalten werden. Auch die Hygieneregel gilt weiterhin uneingeschränkt.