Abbruch Doktorat

Ein vorzeitiger Austritt muss zwingend mit dem DownloadFormular Exmatrikulationserklärung für Doktorierende (PDF, 889 KB) der Doktoratsadministration gemeldet werden. Erst wenn Sie dieses zusammen mit Ihrer ETH-Karte einreichen, wird die Exmatrikulation vollzogen.

Achtung:
Ohne das Einreichen der Austrittserklärung wird die Immatrikulation weitergeführt. Dadurch anfallenden Semestergebühren müssen beglichen werden.

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