Neuer Corona-Masterplan ab Montag gültig

Die Schulleitung hat einen neuen Corona-Masterplan verabschiedet, der ab 26. April in Kraft tritt. Er sieht mehr Präsenzoptionen für Studierende vor und lässt neu auch ausgewählte Veranstaltungen an der ETH zu. Neu wird das Hauptgebäude am Wochenende geöffnet.

Wie bereits in Intern aktuell und der Townhall angekündigt, hat die Schulleitung den Corona-Masterplan für die ETH Zürich überarbeitet. Damit reagiert sie auf die Lockerungen, die der Bundesrat letzte Woche kommuniziert hat. Der neue Plan tritt am kommenden Montag, 26. April in Kraft und sieht gegenüber dem aktuellen Dokument nur geringfügige Änderungen vor. Der Lockerungsschritt richtet sich vor allem auch an Studierende.

Mehr Präsenzoptionen für Studierende

Der Unterricht wird an der ETH grundsätzlich weiterhin online durchgeführt, wobei die Präsenzveranstaltungen, die auf die Infrastruktur oder andere spezifische Gegebenheiten vor Ort angewiesen sind, wie bisher stattfinden.

Ergänzend dazu lässt der Masterplan nun neu weitere Präsenzoptionen zu. Über die Modalitäten wurden die Beteiligten direkt von der Rektorin per E-Mail informiert. Für diese Präsenzoptionen gelten die neuen Vorgaben des Bundes für Lehrveranstaltungen (maximale Belegung von 1/3 der Raumkapazität mit Obergrenze von 50 Personen unter Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregel). Für die Realisierung sind die einzelnen Dozierenden zuständig, die darüber auch die Studierenden informieren.

Hauptgebäude am Wochenende wieder offen

Die Gebäude der ETH Zürich bleiben weiterhin grundsätzlich geschlossen. Ausnahmen sind das Hauptgebäude sowie das HIL auf dem Hönggerberg sowie Gebäude mit Sportangeboten des ASVZ. Neu können auf Antrag der Departemente weitere Gebäude geöffnet werden, in denen Präsenzveranstaltungen stattfinden.

Generell sind geöffnete Gebäude von Montag bis Freitag, 07.00 – 18.30 Uhr zugänglich. Eine Ausnahme ist das Hauptgebäude, das von 06.00 bis 22.00 Uhr und neu auch am Wochenende von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet ist. Damit soll der Zutritt zur Bibliothek gewährleistet werden.

Ausgewählte Veranstaltungen möglich

In Einklang mit den Regeln des Bundes können an der ETH auch wieder ausgewählte Veranstaltungen stattfinden. So sollen etwa an Veranstaltungen, die für die ETH als Gesamtinstitution von Bedeutung sind und an Akademischen Veranstaltungen wie Einführungsvorlesungen oder Masterfeiern wieder bis zu 50 Personen vor Ort Platz nehmen dürfen. Auch Führungen mit bis zu 15 Teilnehmenden werden wieder möglich. Insbesondere Studierende bzw. deren Fachvereine dürfen Kinovorführungen, andere kulturelle Veranstaltungen oder Lernangebote anbieten. Weiterhin gültig bleibt für alle Veranstaltungen das generelle Apéro- und Verpflegungsverbot.

Weitere Informationen

Über die Hintergründe zu den neuen Regelungen hat die Schulleitung an der Townhall vom 21. April informiert. Die detaillierten Regelungen können dem Masterplan auf der Coronawebsite entnommen werden. Die FAQ auf der Website werden bis Ende kommender Woche aktualisiert.

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