Wichtige Änderungen im Beschaffungsrecht

Seit Anfang Jahr gelten bei Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen teilweise neue Vorschriften. Wer eine Beschaffung ab 10'000 Franken plant, sollte folgende Punkte berücksichtigen.

Im Hintergrund eine Laborsituation, im Vordergrund eine Grafik
Das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schenkt neu dem Aspekt der Nachhaltigkeit besondere Bedeutung. (Bild: ETH Zürich / BBL)

Vom Elektronenmikroskop über Informatikgüter, Dienstleistungen und Mobiliar bis hin zum Kugelschreiber: Die ETH Zürich beschafft pro Jahr Güter und Dienstleistungen für mehr als 500 Mio. Franken. Als öffentliche Hochschule unterstehen wir dabei dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Dieses Gesetz ist seit dem 1. Januar 2021 in einer revidierten Form in Kraft. Dies sind die wichtigsten Änderungen:

1. Nachhaltigkeit erhält mehr Gewicht

Wer eine Anschaffung – egal zu welchem Preis – tätigt, soll dabei dem Aspekt der Nachhaltigkeit besondere Beachtung schenken. Dies bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen eingekauft werden sollen, die:

  • über den gesamten Lebensweg möglichst geringe Umweltauswirkungen aufweisen,
  • hohe soziale Standards erfüllen
  • und den Geboten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit gerecht werden.

2. Beschaffungen im Wert von 10'000 bis 149’999 Franken

Wer eine Beschaffung zwischen 10'000 und 149'999 Franken plant, soll wenn immer möglich drei Offerten hierfür einholen, um den Wettbewerb zwischen den Anbietern sicherzustellen. Die Teams der ETH-Beschaffungsstellen leisten dabei gerne Unterstützung.

Neu gilt: Ab 50'000 Franken müssen alle getätigten Beschaffungen einmal jährlich öffentlich bekannt gemacht werden – wie dies auch bei Beschaffungen zwischen 150'000 bis 229'999 Franken der Fall ist.

3. Beschaffungen im Wert von 150'000 bis 229'999 Franken

Eine wichtige Neuerung betrifft Anschaffungen zwischen 150'000 und 229'999 Franken: Neu muss bereits bei Anschaffungen in dieser Höhe (früher erst ab 230'000 Franken) ein offizielles Beschaffungsverfahren durchgeführt werden. Hierfür ist ein Einladungsverfahren inklusive dazugehörigen Ausschreibungsunterlagen nötig, das aber nicht veröffentlicht werden muss.

4. Beschaffungen ab 230'000 Franken

Einkäufe ab diesem Betrag müssen, wie bisher, in einem offiziellen Verfahren (offen, selektiv oder freihändig) öffentlich ausgeschrieben werden.

Wichtig: Für die Prozesse, die in den Punkten 3 und 4 beschrieben werden, muss zwingend die zuständige Beschaffungsstelle einbezogen werden. Bitte denken Sie daran, die zuständige Stelle frühzeitig zu kontaktieren.

Tipps & Tricks

Doch was heisst «frühzeitig»? Gemäss Urs Meder von der Einkaufskoordination der ETH Zürich dauert ein offizielles Beschaffungsverfahren etwa zwei bis vier Monate. «Wichtig ist daher, dass die ETH-Angehörigen nicht erst zu uns kommen, wenn das neue Mikroskop bereits nächste Woche im Labor stehen soll.»

Und noch einen Tipp hat Urs Meder für alle, die sich mit Beschaffungen beschäftigen: «Vielen Mitarbeitenden ist jeweils nicht bewusst, dass es sich nicht nur bei Gütern – also Hardware –, sondern auch bei extern bezogenen Dienstleistungen um Einkäufe, sprich Beschaffungen handelt. Doch auch in diesem Fall unterstützen wir von der Beschaffungsstelle gerne.»

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