Zusätzliche Lockerungen beim Ausstieg aus dem Notbetrieb

In begründeten Ausnahmefällen können ETH-Mitarbeitende ab 11. Mai an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Voraussetzung ist der Wunsch des Mitarbeitenden, das Einverständnis des Vorgesetzten sowie die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln. Auch für Doktoratsprüfungen gibt es frühzeitige Lockerungen.

Das ETH-​Hauptgebäude am 14. April 2020 (Bild: Nicola Pitaro / ETH Zürich)
Das ETH-​Hauptgebäude am 14. April 2020 (Bild: Nicola Pitaro / ETH Zürich)

 

Die Entwicklung der Corona-Pandemie verläuft in der Schweiz weiterhin günstig. Deshalb hat der Bundesrat auf den 11. Mai vorzeitige Lockerungen beschlossen (Läden, Gastronomie, Bibliotheken etc.). Mit Blick darauf hat die Schulleitung entschieden, auf das gleiche Datum hin auch an der ETH Zürich gegenüber dem ursprünglichen Masterplan zwei zusätzliche kleine Ausstiegsschritte aus dem Notbetrieb vorzuziehen.

Vorzeitige Rückkehr ins Büro möglich

In Einzelfällen können ETH-Angehörige ab 11. Mai auf eigenen Wunsch und mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten oder des Departements an den Arbeitsplatz zurückkehren. Von der neuen Regelung profitieren sowohl Mitarbeitende im technisch-administrativen Bereich wie auch ETH-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler, die keine experimentelle Forschung im Labor betreiben. Diese Lockerung dient in erster Linie Mitarbeitenden, bei denen die Arbeit zuhause schwierig oder besonders ineffizient ist. Dabei sind die im Masterplan festgelegten Eckwerte hinsichtlich Distanz, Hygiene und Sicherheit jederzeit einzuhalten. Die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr ist möglichst zu vermeiden.

Primat des Homeoffice gilt weiterhin

«Trotz dieser punktuellen Lockerungen bleibt das Homeoffice weiterhin die Regel», betont ETH-Vizepräsident Ulrich Weidmann, der die Covid-19-Taskforce leitet. Wer gut zuhause arbeiten kann, dem empfiehlt die Schulleitung, weiterhin im Homeoffice zu bleiben. «Doch der Bundesratsentscheid vom 29. April, der ab 11. Mai unter anderem die Öffnung sämtlicher Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken vorsieht, gibt auch der ETH Zürich etwas Spielraum für moderate Lockerungen schon in der ersten Teilphase des Masterplans», erklärt Weidmann.

Hybride Doktoratsprüfungen möglich

Ab dem 11. Mai dürfen in begründeten Fällen auch Doktoratsprüfungen durchgeführt werden, in denen ein Teil des Komitees physisch in Räumen der ETH anwesend ist. Voraussetzung ist das Einverständnis der Doktorierenden. Auch hier gelten die Eckwerte Downloaddes Masterplans hinsichtlich Distanz, Hygiene und Sicherheit sowie die weiteren Sicherheitsvorkehrungen der Departemente. Gäste oder Besucher sind bei diesen Doktoratsprüfungen nicht zugelassen.

ETH-Gebäude bleiben geschlossen

Die Gebäude der ETH Zürich bleiben weiterhin bis zum 7. Juni geschlossen, sie sind nur mit der ETH-Karte zugänglich. Studierenden bleibt der Zutritt verwehrt, da der Bundesrat festgelegt hat, dass die Universitäten für die Lehre bis 7. Juni geschlossen bleiben. Welche Gebäude ab 8. Juni geöffnet werden, wird derzeit geklärt und gegen Ende Mai kommuniziert.

ETH-Bibliothek bleibt vorläufig geschlossen

Von der Gebäudeschliessung betroffen ist insbesondere die ETH-Bibliothek, die laut jüngstem Bundesratsentscheid öffnen dürfte. «Da auch das Hauptgebäude geschlossen bleibt, ist es uns aus betrieblichen Gründen leider nicht möglich, die ETH-Bibliothek bereits ab 11. Mai für das Publikum zu öffnen», bedauert Weidmann. ETH-Angehörigen würden aber analoge Medien aus der Bibliothek auch weiterhin kostenlos zugestellt.

ASVZ startet mit wenigen ersten Angeboten

In Einklang mit den Vorgaben des Bundesrats nimmt der Akademische Sportverband (ASVZ) den Betrieb ab 11. Mai langsam wieder auf. Angeboten werden vorderhand nur sehr wenige Lektionen und Kurse, welche ausserhalb der Hochschulgelände und in kleinen Gruppen stattfinden. Der ASVZ arbeitet für die nächste Phase an einer kontrollierten Öffnung der Sportanlagen und erarbeitet zur Zeit die dafür notwendigen Schutzkonzepte sowie Zugangs- und Buchungssysteme. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des ASVZ.

Weitere Lockerungen ab 8. Juni absehbar

Vorausgesetzt, die Corona-Situation entwickelt sich weiterhin erfreulich und der Bundesrat bekräftigt seine provisorischen Lockerungspläne, so sind auch in der Teilphase 2 des Corona-Rückkehrplans der ETH Zürich ab 8. Juni weitere Lockerungen möglich. Bisher vorgesehen war, dass einzelne Gebäude geöffnet werden, unter anderem um Prüfungen durchführen zu können und Studierenden Praktika zu ermöglichen.

«Ob wir für die zweite Teilphase weitere Lockerungen vorsehen können und wie diese aussehen könnten, wird die Covid-19-Taskforce in den kommenden Wochen genau analysieren und situativ entscheiden», sagt Weidmann. Die entsprechenden Entscheide werden gegen Ende Mai in einem aufeinander abgestimmten Gesamtpaket gefällt. Mit Blick auf die dritte Teilphase, die ab September startet, stehe auch das Thema der Veranstaltungen auf der Agenda, doch dazu müsse man die Entscheide des Bundes vom 27. Mai abwarten.

Weiter Informationen

DownloadETH-M​asterplan «Rückkehr zum Normalbetrieb», aktualisierte Version

Alle aktuellen Information rund um das Coronavirus an der ETH Zürich finden Sie unter www.ethz.ch/coronavirus.

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