Die Schulleitung informiert 2020 / 1

Die Weiterentwicklung der Organisationsstruktur der ETH Zürich im Rahmen des Projekts rETHink nimmt Gestalt an. An ihrer ersten Sitzung des neuen Jahres hat die Schulleitung die Resultate der Vernehmlassung diskutiert und gestützt darauf die Änderungen der Organisationsverordnung bereinigt und in Kraft gesetzt.

Schulleitung der ETH Zürich
Die Schulleitung hat sich in der ersten Sitzung des Jahres mit der Anpassung der Organisations­ver­ordnung wegen des rETHink-Projektes befasst. (Bild: ETH Zürich / Markus Bertschi)

Im Herbstsemester 2019 fand eine Vernehmlassung über Änderungen an der Organisationsverordnung (OV) der ETH Zürich statt. Diese Revision gilt als erster konkreter Umsetzungsschritt des Reorganisationsprojekts rETHink. Kernstück ist die Erweiterung der Schulleitung um zwei neue Vizepräsidien, je eines für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen sowie für Personalentwicklung und Leadership. Departemente, Hochschulgruppen, Abteilungen und Stabsstellen nahmen kritisch, aber konstruktiv Stellung zur geplanten Zusammensetzung der Schulleitung mit neu sechs anstatt vier Vizepräsidien. Viele Teilnehmende der Vernehmlassung teilen die Einschätzung der Schulleitung, dass die Hochschule auch strukturell auf veränderte Rahmenbedingungen angemessen reagieren muss.

Mitwirkungsrechte einhalten

Deutlich kritisiert wurde die bisher ungenügende Beachtung der Mitwirkungsrechte der ETH-Angehörigen. Angesichts des von der Schulleitung gewählten Vorgehens mit der Kommunikation der Schaffung zweier neuer Vizepräsidien Anfang Juni 2019 und der Ausschreibung der beiden neuen Vizepräsidien während der Vernehmlassung ist dies verständlich. Im weiteren Verlauf des rETHink-Prozesses wird die Schulleitung diesem Punkt Rechnung tragen und der Mitwirkung der ETH-Angehörigen höchste Bedeutung beimessen. Alle Hochschulgruppen – Studierende, Mittelbau, technisch-administratives Personal sowie Dozierende – werden in die Workstreams eingebunden und deren Inhalte in einem breiten und partizipativen Prozess entwickelt.

Fitnessprogramm für die nächsten Jahrzehnte

Die ETH Zürich hat aufgrund ihrer Satzungsautonomie die Kompetenz, selbst festzulegen, wie sie sich organisieren will. Angesichts des inhaltlichen Ausbaus und Wachstums der ETH Zürich ist ein Führungsgremium mit fünf Mitgliedern sehr klein dimensioniert – auch im Vergleich zu anderen Hochschulen wie zum Beispiel der Schwesterhochschule in Lausanne, der Universität Zürich mit je sieben oder der Technischen Universität München mit acht Leitungsmitgliedern auf der obersten Führungsstufe. Auch mehrere Forschungsanstalten des ETH-Bereichs verfügen über grössere Leitungsgremien.

«Damit die ETH auch in 50 Jahren noch zu den besten Hochschulen der Welt gehört, müssen wir unsere Strukturen an das komplexe und kompetitive Umfeld anpassen. Ich freue mich auf die Diskussionen mit allen Hochschulgruppen im Rahmen von rETHink».Joël Mesot, Präsident

Der Präsident, die Rektorin und die drei Vizepräsidenten sind überzeugt, dass die neue Struktur den Dialog mit den Professuren und Departementen stärken wird und mithilft, gemeinsam neue strategische Forschungs- und Lehrschwerpunkte zu entwickeln sowie den Dialog mit Industrie und Gesellschaft zu intensivieren. Es werde deswegen nicht zu einer Hierarchisierung oder zu einer Bürokratisierung kommen, ist die Schulleitung überzeugt. Sämtliche Anpassungen sollen nur dann zu zusätzlichen Regulierungen führen, wenn sie nicht durch Verbesserungen bestehender Prozesse oder Vorgaben erreicht werden können.

Vier von sechs Vizepräsidien mit professoralem Hintergrund

In der Vernehmlassung kam unter anderem die Sorge zum Ausdruck, dass künftig die professoralen Mitglieder und die akademischen Themen in der Schulleitung marginalisiert werden. Dem wird in der angepassten Organisationsverordnung Rechnung getragen: Ein neuer Artikel stellt sicher, dass die Mehrheit der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten aus der Professorenschaft von innerhalb oder ausserhalb der ETH kommt. Diese müssen – selbstverständlich – auch über die notwendigen fachlichen Qualifikationen und Führungskompetenzen verfügen.

«Führung an einer Hochschule verlangt neben Führungskompetenzen und Fachwissen auch tiefe Kenntnisse der Funktionsweise des akademischen Betriebs. Deshalb bauen wir einen entsprechenden Sicherungsmechanismus in die Organisationsverordnung ein».Joël Mesot, Präsident

Die revidierte Organisationsverordnung nennt neu die bereits bisher praktizierte Delegationskompetenz des Präsidenten. Auch die Verantwortlichkeiten der Rektorin und der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten wurden präzisiert und ergänzt sowie die Weisungsbefugnis vereinheitlicht. Festgelegt wurden auch die Bezeichnungen der Vizepräsidien: Neben dem Präsidenten und der Rektorin besteht die Schulleitung der ETH Zürich künftig aus den Vizepräsidentinnen/-präsidenten für Forschung (VPF), für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen (VPWW), für Finanzen und Controlling (VPFC), für Infrastruktur (VPIN) und für Personalentwicklung und Leadership (VPPL).

Breites Bekenntnis zu rETHink

Auf grosse Zustimmung stiessen in der Vernehmlassung die grundsätzlichen Ziele von rETHink, insbesondere die Optimierung der Prozesse, Leistungen und Strukturen. Allerdings wurde auch deutlich, dass der Zusammenhang zwischen diesem Reorganisationsprozess und den künftigen Herausforderungen weiter geschärft werden muss. Wichtig für die nun folgende Projektarbeit ist, dass das bewährte Subsidiaritätsprinzip und der «Bottom-up-Ansatz», der eine Universität im Unterschied zur Industrie auszeichnet, beibehalten werden. «Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit», sagt Rektorin Sarah Springman, «denn diese Qualitäten bilden das Fundament für den Erfolg der ETH Zürich. Wir werden diesem Punkt im weiteren Verlauf von rETHink gebührend Rechnung tragen». Viele Anregungen aus der Vernehmlassung werden in den verschiedenen Workstreams aufgenommen.

Im Rahmen von rETHink werden die neuen Anforderungen an die Organisation und Governance der ETH ausgehend von den Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Bedürfnissen ihrer zentralen Leistungserbringer, den Professuren, entwickelt. Darauf aufbauend wird eruiert, welche Unterstützung die Departemente für die Professuren leisten sollen und wie die zentralen Dienstleistungen der Schulleitung und der Zentralen Organe für die Departemente und die Professuren verbessert werden können.

Unterstützung für die Projektstruktur

Die Projektstruktur mit sechs Arbeitspaketen oder Workstreams (WS) wurde in der Vernehmlassung nicht in Frage gestellt:

  • WS 1: Neue Schulleitungs-Ressorts
  • WS 2: Professuren
  • WS 3: Begleitung der Professorinnen und Professoren
  • WS 4: Organisation der Departemente
  • WS 5: Organisation von Zentralen Organen und Gremien
  • WS 6: Kulturentwicklung

Die Workstreams 2 «Professuren» und 6 «Kulturentwicklung» werden als erste mit der Arbeit beginnen. Das Kernteam des von Vizepräsident Detlef Günther verantworteten Workstreams «Professuren» setzt sich zusammen sowohl aus Professorinnen und Professoren als auch aus Vertreterinnen und Vertretern des wissenschaftlichen und technisch-administrativen Personals, der Studierenden und von HR. Im Rahmen mehrerer Reflexionsgruppen werden weitere ETH-Angehörige in die Arbeiten eingebunden. Operativ geführt wird der Workstream von Nina Buchmann und Markus Aebi, die über viel Erfahrung als Departementsvorsteherin, bzw. –vorsteher verfügen. Die anderen Workstreams werden in ähnlich breiter Art und Weise aufgesetzt. Die Schulleitung ist zudem mit den Departementsvorsteherinnen und -vorstehern im regelmässigen Austausch zu rETHink.

ETH-Angehörige, die sich im Projekt rETHink engagieren möchten, sollen sich über ihre jeweiligen Hochschulgruppen melden. Näher dazu informiert wird an der Townhall der Schulleitung am 4. Februar, bei der ein Schwerpunkt auf rETHink liegt.

Zusätzliche Vereinfachungen der Organisationsverordnung

Unabhängig vom Projekt rETHink wurde im 3. Kapitel der Organisationsverordnung zu den Aufgaben und Kompetenzen der Departemente der gesamte dritte Abschnitt gestrichen. Dies weil er Bestimmungen zu Studiengängen, Diplomen und akademischen Titeln enthält, die in vielen Fällen bereits in anderen Erlassen geregelt sind. Wo dies nicht der Fall ist, wurden vereinzelte Bestimmungen in anderen Artikeln untergebracht.

Festgehalten wird in der revidierten OV auch eine neue, vereinheitlichte Organisation der Stabsstellen. Die Aufgaben innerhalb der neun Stäbe bleiben im Wesentlichen die Gleichen, wie auch die Organisation ihrer Teams. Die neuen Stabschefinnen und Stabschefs sind für die bereichsübergreifende Koordination verantwortlich. Die neue Organisationsverordnung wird rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

Die Schulleitung wird am 4. Februar um 10.00 Uhr an einer Townhall im AudiMax mit Übertragung auf der Webseite samt englischer Übersetzung über den aktuellen Stand von rETHink informieren. Die Veranstaltung wird auf Englisch übersetzt. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Kommentare zu machen.

Regelmässige Informationen aus der Schulleitung

Die Schulleitung der ETH Zürich trifft sich alle zwei Wochen zur ordentlichen Schulleitungssitzung. Diese Ausgabe behandelt ausnahmsweise nur ein Thema aus der ersten Schulleitungssitzung von 2020, die Entscheide zur Vernehmlassung der Anpassung der Organisationsverordnung aufgrund des Projekts rETHink.

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