Auswahlverfahren für EPFL-Präsidentschaft eingeleitet

Der ETH-Rat hat die Grundsätze über das Vorbereitungsverfahren zur Wahl einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten der École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) festgelegt und das Findungsverfahren eingeleitet.

ETH-Rat. (Bild: ETH Zürich / Peter Rüegg)
ETH-Rat. (Bild: ETH Zürich/Peter Rüegg)

Der ETH-Rat hat an seiner Sitzung vom 4./5. März 2015 das Nachfolge­verfahren für die Präsidentschaft der EPFL formell eröffnet und die Grundsätze des Findungsprozesses festgelegt. Dies, nachdem der Bundesrat am 18. Februar 2015 den amtierenden EPFL-Präsidenten Patrick Aebischer bis 31. Dezember 2016 wiedergewählt hatte.

Die Präsidentin oder der Präsident einer Eidgenössischen Technischen Hochschule wird durch den Bundesrat auf Antrag des ETH-Rats gewählt. Der ETH-Rat erachtet die Vorbereitung einer solchen Wahl als eine seiner wichtigsten Aufgaben. Er wird deshalb das Auswahlverfahren als Gesamtgremium vornehmen und bei dessen Vorbereitung namentlich die Hochschulversammlung der EPFL angemessen einbeziehen.

Für die nun anlaufende erste Vorbereitungsphase setzt der ETH-Rat einen internen Ausschuss ein, der insbesondere das Anforderungsprofil und die öffentliche Ausschreibung der Stelle vorbereitet. Die Interviews und Auswahl der Spitzenkandidaten erfolgen ebenso durch den Gesamtrat wie der Wahlvorschlag an den Bundesrat.

Die Stelle mit Anforderungsprofil wird noch im ersten Halbjahr dieses Jahres öffentlich ausgeschrieben. Angestrebt wird ein Stellenantritt der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten per 1. Januar 2017.

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