Neuregelung der Open-Access-Pflicht für Doktorarbeiten

Auf Grundlage der revidierten Doktoratsverordnung der ETH Zürich sind Ausnahmen von der Open-Access-Veröffentlichungspflicht nur noch mit zeitlicher Befristung und unter Angabe des Rückstellungsgrundes möglich.

Im November 2013 hat die ETH Zürich die Doktoratsverordnung revidiert. Die neue Fassung sieht keine Möglichkeit mehr vor, auf die Veröffentlichung der Doktorarbeit über den Dokumentenserver ETH E-Collection generell zu verzichten. Hingegen kann auf Gesuch hin die Veröffentlichung mit einer Sperrfrist von einem oder drei Jahren erfolgen.

Die ETH-Bibliothek hat die entsprechende Regelung zum 1. Juni 2014 im Publikationsprozess der ETH E-Collection umgesetzt. Doktorierende können nun – gleichzeitig mit dem Hochladen ihrer Doktorarbeit – ein Gesuch um eine zeitlich befristete Nicht-Veröffentlichung des Volltextes ausfüllen und an die ETH-Bibliothek sowie die Doktoratsadministration übermitteln.

Die ETH Zürich verpflichtet seit dem Jahr 2008 alle Doktorierenden, die elektronische Version ihre Doktorarbeit über die ETH E-Collection zu veröffentlichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Publikationsprozess.

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