Ordentliche Budgets

Im Rahmen der ordentlichen Budgetierung (jährlich Oktober bis Dezember) werden die unten stehenden Budgets durch Budgetkoordinator/-innen (BK) erfasst. Die Budgetierung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, das heisst Kosten und Erlöse werden getrennt budgetiert.

Strukturelle Mehrkosten Personal, die im Budgetjahr aufgrund des Lohnsystems entstehen sowie der Teuerungsausgleich und eine allfällige Lohnerhöhung gemäss Entscheid des ETH-Rats werden zunächst zentral budgetiert. Das entsprechende Budget wird zu Beginn des Budgetjahres auf die Kostenstellen der Budgeteinheiten abgetreten, deren Grundauftragsbudget sich dadurch nachträglich erhöht.

Die Höhe der zentral budgetierten Leistungsprämien wird nach der 1. Lesung zum Budget (November) mitgeteilt und den Budgeteinheiten als Zusatzbudget zugewiesen.

Das Grundauftragsbudget für Personal wird grundsätzlich auf der Kostenstelle des jeweiligen Verantwortungsbereiches budgetiert.

In den zu erwartenden Personalkosten sollen die folgenden Lohnkomponenten enthalten sein:

  • Jahreslohn
  • Sozialversicherung (AHV, IV, ALV, BU, NBU, PK)
  • Familien-, Pikett-, Schicht- und sonstige Zulagen
  • Überstunden, Mehrzeitauszahlung, Auszahlung von Ferientagen bei Austritt
  • Dienstaltersgeschenk

     

Für die departementsinterne Kommunikation zur Verteilung des Grundauftragsbudgets gelten ab 2020 verbindliche Mindeststandards.

  • Jedes Departement verpflichtet sich zur Herstellung der Transparenz bei der Zuteilung der Grundauftragsbudgets. In der Budgetvereinbarung ist neu ein entsprechender Passus enthalten.
  • Jedes Departement veröffentlicht im Rahmen einer Professorenkonferenz im Februar (spätestens März) des Budgetjahres eine Aufstellung der Grundauftragsbudgets jedes Verantwortungsbereiches (Institut, Professur, departementale Einheit). Die Aufstellung wird mit dem ETHIS VB-Bericht (Standardsicht) erstellt: Bericht für T-Departement aufrufen > filtern nach „Grundauftragsbudgets“ > T-Knoten manuell aufklappen > xls-Export > Spalten „Kosten“ etc. löschen, auf Wunsch Kommentarspalte ergänzen.
  • Jeder Professur steht darüber hinaus die Beschreibung des gültigen Verteilmodells im Department zur Verfügung.
  • Die Meldung an den VPFC zur Budgettransparenz erfolgt via Mail des Departementsvorstands an . Bitte als Attachment die o.g. Aufstellung der Grundauftragsbudgets als xls oder pdf beilegen. Termin: Ende März des Budgetjahres.
  • Die Ablage/Dokumentation erfolgt bei der Abt. Controlling, Sektion Planung und Reporting, und steht damit bei Nachfragen seitens der EFK zur Verfügung.
     
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