Budgetverschiebung

Bei einer Budgetverschiebung wird ein bestehendes Budget ganz oder teilweise von einem PSP-Element auf ein anderes verschoben. Eine Budgetverschiebung von einer Kostenstelle (oder einem ordentlich budgetierten PSP) auf ein PSP oder umgekehrt ist nicht möglich.

Budgetverschiebungen sind nur in folgenden Fällen zulässig:

  • Unterjährige Verschiebung vom Departement oder Institut an eine untergeordnete Einheit (nicht via Kostenstelle)
  • Gewährung eines Zusatzbudgets: Budgetverschiebung an die Empfängereinheit
  • Budgeteinstellung auf das PSP-Element eines Drittmittelprojektes
  • Verschiebung eines Zusatz- oder Drittmittelbudgets an eine andere Einheit (z.B. weil ein Arbeitspaket des Projektes durch eine andere Professur durchgeführt wird); dazu ist ein PSP unter dem bestehenden Projekt zu beantragen sowie eine Budgetverschiebung vom Hauptbeitrags- auf den Nebenbeitragsempfänger zu veranlassen
  • Reservewirksame Abrechnungen von Kostenstellen oder PSP-Elementen: Ausgleich von Defiziten aus der Reserve oder Übertragung von unausgeschöpften Budgets in die Reserve  

Reserveverschiebungen siehe Reservenmanagement

In gewissen Fällen ist eine interne Verrechnung von Kosten einer Budgetverschiebung vorzuziehen: siehe Verrechnungen
 

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