Individuelle Kooperationen für Forschung, Lehre und Wissenstransfer
Beschreibung
- Mitarbeitende in- und ausländischer Forschungspartner von ETH-Professuren ohne schriftliche Vereinbarung und im Rahmen von informellem Wissensaustausch. Es besteht keine Notwendigkeit von Präsenz vor Ort.
- Gastreferent:innen, welche sich auf Einladung an der ETH aufhalten und über keinen Lehrauftrag im Sinne von Art. 17a ETH-Gesetz verfügen.
Zweck
Forschungszweck; Zweck des Wissenstransfers oder losen Austausches
Voraussetzungen
- Anstellung ausserhalb der ETH
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Für diese Gästekategorie kann keine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung über die ETH eingeholt werden. Diese muss bei einem Aufenthalt des Gastes in der Schweiz durch den Arbeitgeber des Gastes oder den Gast selbst sichergestellt werden.
Im Dokument DownloadUnterlagen für Gäste (PDF, 131 KB)vertical_align_bottom sind die für die jeweilige Gästekategorie erforderlichen Dokumente sowie die Regelungen für Arbeitsbewilligungen und Familiennachzug aufgeführt.
Gesamtübersicht
Die Berechtigungen für alle Gästekategorien finden Sie auf der Webseite Gesamtübersicht Berechtigungen Gäste.