Akademische Gäste
Beschreibung
Als akademische Gäste gelten wissenschaftliche Mitarbeitende von in- oder ausländischen Hochschulen oder Forschungsinstituten. Sie halten sich in der Regel im Rahmen eines bezahlten oder unbezahlten Sabbaticals der Heiminstitution an der ETH Zürich auf.
Zweck
Akademische Gäste halten sich bis maximal zwei Jahre (initial maximal ein Jahr mit Option auf Verlängerung) vorwiegend aus eigenem Antrieb, in erster Linie zur persönlichen Weiterbildung oder einer fachspezifischen Zusammenarbeit, an der ETH Zürich auf (Institut, Labor, Professur).
Voraussetzungen
- keine Immatrikulation an der ETH Zürich
- abgeschlossenes Studium
- Anstellung an einer in- oder ausländischen Hochschule oder einem Forschungsinstitut als Wissenschaftler:in
- Einladungsschreiben von der einladenden Einheit
- DownloadUrlaubsbestätigung Heimuniversität (DOCX, 13 KB)vertical_align_bottom
- Ggf. Projektbeschrieb
- physische Präsenz
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Für diese Gästekategorie wird eine allfällige Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung über die ETH eingeholt.
Im Dokument DownloadUnterlagen für Gäste (PDF, 131 KB)vertical_align_bottom sind die für die jeweilige Gästekategorie erforderlichen Dokumente sowie die Regelungen für Arbeitsbewilligungen und Familiennachzug aufgeführt.
Hinweise
- Das Dokument DownloadCheckliste für Akademische Gäste/Gastprofessor:innen (PDF, 67 KB)vertical_align_bottom bietet Ihnen eine Übersicht über alle erforderlichen Schritte für die Organisation eines Gastaufenthaltes für Akademische Gäste und Gastprofessor:innen.
- Falls Services benötigt werden, die in der obenstehenden Tabelle nicht spezifiziert sind: Bitte klären Sie über ein IT-Support-Ticket ab, ob diese zur Verfügung gestellt werden können.
Gesamtübersicht
Die Berechtigungen für alle Gästekategorien finden Sie auf der Webseite Gesamtübersicht Berechtigungen Gäste.