Akademische Gäste

Beschreibung

Als akademische Gäste gelten wissenschaftliche Mitarbeitende von in- oder ausländischen Hochschulen oder Forschungsinstituten. Sie halten sich in der Regel im Rahmen eines bezahlten oder unbezahlten Sabbaticals der Heiminstitution an der ETH Zürich auf.  

Zweck

Akademische Gäste halten sich bis maximal zwei Jahre (initial maximal ein Jahr mit Option auf Verlängerung) vorwiegend aus eigenem Antrieb, in erster Linie zur persönlichen Weiterbildung oder einer fachspezifischen Zusammenarbeit, an der ETH Zürich auf (Institut, Labor, Professur).

Voraussetzungen

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Für diese Gästekategorie wird eine allfällige Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung über die ETH eingeholt.

Im Dokument DownloadUnterlagen für Gäste (PDF, 131 KB) sind die für die jeweilige Gästekategorie erforderlichen Dokumente sowie die Regelungen für Arbeitsbewilligungen und Familiennachzug aufgeführt.

Hinweise

Gesamtübersicht

Die Berechtigungen für alle Gästekategorien finden Sie auf der Webseite Gesamtübersicht Berechtigungen Gäste.

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