Bargeldverkehr (Kassen)

Eine Übersicht der meist gestellten Fragen zum Thema "Bargeldverkehr" finden Sie in der FAQ.

Bitte beachten Sie auch unser Schulungsangebot.

Hauptkassen (Kassenschalter)

An den Kassenschaltern der ETH Zürich können Sie verschiedenste Bargeldtransaktionen abwickeln. Bitte orientieren Sie sich hierbei an der Weisung über den Bargeldverkehr an der ETH Zürich.

Für Einzahlungen an den Kassenschaltern der ETH Zürich verwenden Sie bitte das Formular geschützte SeiteAuszahlung und Einzahlung Hauptkasse.

Standorte und Öffnungszeiten der Kassenschalter finden Sie im Dokument DownloadKassenschalter der ETH Zürich (PDF, 72 KB).

Handkassen

Für die Rückerstattung von Kleinausgaben innerhalb der Organisationseinheit können bei der Abteilung Rechnungswesen Handkassen beantragt werden. Bitte orientieren Sie sich hierbei an der Weisung über den Bargeldverkehr an der ETH Zürich.

Eröffnung / Schliessung / Erhöhung einer Handkasse

Für die Eröffnung oder Schliessung einer Handkasse, sowie für die Erhöhung/Reduktion des Kassenstocks verwenden Sie bitte den Antrag geschützte SeiteEröffnung/Erhöhung/Reduktion/Auflösung einer Handkasse.

Mutationen (Wechsel Budgetverantwortlicher / Kassenführung)

Für die Mutation von Budgetverantwortlichen, Kassenführern oder Abrechnungsänderungen bei bestehenden Handkassen verwenden Sie bitte die geschützte SeiteMutationsmeldung Handkasse.

Abrechnung Handkasse

Die Handkasse ist mindestens einmal pro Jahr an einem Kassenschalter der ETH Zürich abzurechnen. Bitte verwenden Sie dazu das Formular geschützte SeiteAbrechnung Handkasse.

Ist die Beibringung des Originalbeleges für Kleinausgaben (max. CHF 100 pro Fall) nicht möglich oder nicht zumutbar, kann ausnahmsweise ein geschützte SeiteEigenbeleg eingereicht werden, welcher die Auslagen detailliert ausweist. 

Jährliche Kassenvorschusskontrolle

Im Rahmen der Jahresabschlusstätigkeiten findet jedes Jahr eine elektronische Kassenvorschusskontrolle in ETHIS statt. Der Bugetverantworltiche sowie der Kassenführer erhält dazu eine Aufforderung per E-Mail zugestellt.

Bitte beachten Sie dazu auch die relevanten Artikel:

Finanzreglement
Art. 149 Führen von Handkassen

Weisung über den Bargeldverkehr
2.1.2 Auszahlungen

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