Lohnfortzahlung

Mitarbeitende der ETH Zürich haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei den nachstehenden Ereignissen:

Bei Krankheit oder Unfall sind die vorgesetzten Personen unverzüglich zu informieren. Spätestens am vierten Absenztag muss ein Arztzeugnis an die vorgesetzte Person eingereicht werden. Diese leitet das Arztzeugnis an HR Operations weiter. Ein Unfall ist zudem durch die verunfallte Person über das geschützte SeiteOnlineformular zu melden.

Der Lohn wird bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Probezeit während 365 Tagen in den ersten zwei Dienstjahren bzw. während längstens 730 Tagen ab dem dritten Dienstjahr weiter ausbezahlt. Bei befristeten Anstellungen endet die Lohnfortzahlung mit Ablauf des Vertrages oder spätestens mit dem maximalen Lohnfortzahlungsanspruch von 365 bzw. 730 Tagen.

Im ersten Jahr der Lohnfortzahlung wird der volle Bruttolohn einschliesslich der Zulagen ausgerichtet. Ab dem 366. Tag werden 90 Prozent des Bruttolohns einschliesslich der Zulagen bezahlt.

Länger dauernde, durch Krankheit oder Unfall verursachte Abwesenheiten werden von der ETH Zürich ernst genommen. Zeichnen sich längere Abwesenheiten ab, d.h. dauert eine solche länger als einen Monat, oder sind wiederholte Kurzabsenzen festzustellen, so ist die HR Beratung durch die vorgesetzten Personen und/oder durch die Mitarbeitenden zu orientieren.

Die HR Beratung und das Case Management begleiten Mitarbeitende sowie vorgesetzte Personen bei längeren Abwesenheiten und unterstützen bei der Wiedereingliederung. Wichtig für eine erfolgreiche Unterstützung ist eine frühzeitige Involvierung der Fachstellen.

 

Weitere Informationen finden Sie im DownloadMerkblatt Krankheit und Unfall. (PDF, 41 KB)

 

Bei der Geburt eines Kindes hat die Mitarbeiterin unabhängig von ihrer Anstellungsdauer Anspruch auf vier Monate Urlaub. Sie kann frühestens einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin Urlaub beziehen. Die Hälfte des Mutterschaftsurlaubs kann nach Absprache mit der vorgesetzten Person in Form einer Reduktion des Beschäftigungsgrades bezogen werden.

Bitte beachten Sie: HR Administration benötigt eine Kopie des Geburtsscheins. Bitte füllen Sie zudem via ETHIS mithilfe des Formularassistenten die «Anmeldung Familienzulage» aus und senden Sie alle Unterlagen möglichst bald an HR Administration. Anschliessend werden wir Ihnen den Mutterschaftsurlaub schriftlich bestätigen.

Werdende Mütter (Eltern) finden weitere wichtige Informationen über die Zeit der Schwangerschaft und Elternschaft.

Gerne machen wir Sie auf die Servicestelle Hello Kids! aufmerksam, an die sich (werdende) Eltern bei Fragen zur Kinderbetreuung wenden können.

Mitarbeitende, die obligatorischen Militär-, Zivilschutzdienst oder zivilen Ersatzdienst leisten, haben Anspruch auf Fortzahlung des vollen Lohnes während der Dauer der Dienstleistung. Die Erwerbsausfallentschädigung geht an die ETH Zürich als Arbeitgeberin.

Ausnahme: Mitarbeitende im Stundenlohn oder mit Dienstzeit nach Austritt aus der ETH Zürich werden direkt von der Ausgleichskasse (AHV) entschädigt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der entsprechenden externe SeiteSeite der AHV.

Bitte beachten Sie: HR Operations ist in jedem Fall auf die Zustellung Ihres Meldeblattes (EO-Karte) angewiesen, welches Sie am letzten Diensttag von Ihrem Rechnungsführer erhalten. Auch für externe SeiteJ+S-Leiterkurse muss eine EO-Karte bei HR Operations eingereicht werden.

Bitte ergänzen Sie dazu den «Teil B» Ihrer EO-Karte und leiten Sie das Original-Dokument unterzeichnet an das HR Payroll Team:

ETH Zürich
HR Payroll
Binzmühlestrasse 130
8092 Zürich

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