Prüfungsstufen

Basisprüfung (BP)

  • Das erste Jahr des Bachelorstudiums wird mit der Basisprüfung abgeschlossen.
  • Die Basisprüfung ist immer zu mindestens einem Prüfungsblock zusammengefasst, was bedeutet, dass alle Prüfungen in der gleichen Session abgelegt werden müssen.
  • Fristen:
    Die Basisprüfung muss innerhalb von zwei Jahren nach Studienbeginn bestanden sein. Der erste Versuch sollte unmittelbar am Ende des ersten Studienjahres gemacht werden, spätestens jedoch in der darauffolgenden Wintersession.
    Eine Wiederholung muss spätestens am Ende des zweiten Studienjahres erfolgen.

Aufgeteilte Basisprüfung

  • Seit dem Herbstsemester 2016 wird die Basisprüfung in mehreren Bachelor-Studiengängen nicht mehr als gesamtes nach einem Jahr geprüft, sondern in zwei unabhängigen Blöcken, von denen der eine bereits nach dem ersten Semester, der andere nach dem zweiten Semester abgelegt werden kann.
  • Die Basisprüfung ist bestanden, wenn beide Basisprüfungsblöcke jeweils bestanden sind.
  • Fristen:
    Die Basisprüfung, bestehend aus zwei separaten Prüfungsblöcken, muss – einschliesslich einer allfälligen Wiederholung – innerhalb von vier Semestern ab Studienbeginn in diesem Studiengang abgelegt werden.  
    Die zu einem einzelnen Basisprüfungsblock gehörenden Prüfungen müssen innerhalb derselben Prüfungssession abgelegt werden.
    Die Basisprüfungsblöcke können unabhängig voneinander in unterschiedlichen oder in derselben Prüfungssession abgelegt werden.
    Die einzelnen Basisprüfungsblöcke können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.
    Ausstehende Prüfungsversuche verfallen nach Ablauf der Frist für die Basisprüfung und berechtigen nicht zu einer Verlängerung der Frist.

Bachelor (BSc)

Master (MSc)

Auflagen

  • Der Zulassungsausschuss überprüft, wie weit die Vorbildung der Bewerber/innen für einen Studiengang erfüllt sind. Fehlende bzw. nicht ausreichende Vorkenntnisse müssen durch das Erbringen zusätzlicher Studienleistungen - sogenannter Auflagen - ausgeglichen werden.
  • Diese Auflagen können gemäss Zulassungsentscheid als Einzelprüfungen aber auch als individuell zusammengestellte Prüfungsblöcke geprüft werden.

Didaktische Ausbildung

  • Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LD) bescheinigt den erfolgreichen Abschluss einer didaktischen Ausbildung im jeweiligen Fach im Hinblick auf das Unterrichten an Gymnasien und anderen Bildungseinrichtungen.
    Die Erteilung des Lehrdiploms setzt einen entsprechenden universitären Master-Abschluss voraus. 
  • Das Didaktik-Zertifikat (DZ) bescheinigt den erfolgreichen Abschluss einer didaktischen Grundausbildung im jeweiligen Fach.
  • Siehe auch Informationen zur Didaktischen Ausbildung

Master of Advanced Studies (MAS)

  • Master of Advanced Studies (MAS) und Master of Business Administration (MBA) sind Programme der universitären Weiterbildung. Sie setzen einen Hochschulabschluss auf der Masterstufe (MSc, MA) und Berufserfahrung oder einen gleichwertigen Bildungsstand bereits voraus. Siehe auch Informationen zum MAS

Certificate of Advanced Studis (CAS)
Diploma of Advanced Studies (DAS)

  • CAS- und DAS Programme dienen der Vertiefung oder der interdisziplinären Erweiterung der fachlichen Fähigkeiten. Sie richten sich an berufstätige Hochschulabsolvent/innen, die sich beruflich weiterentwickeln oder spezialisieren wollen.
  • Siehe auch CAS-Programme bzw. DAS-Programme
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