Plagiate

Wissenschaftlicher Ethos verlangt, dass geistige Schöpfungen, Ideen, Theorien anderer Personen durch ein Zitat kenntlich gemacht werden, auch wenn sie im Text bloss sinngemäss wiedergegeben sind.

In einzelnen Fächern bestehen besondere Zitiervorschriften, die beim Verfassen von wissenschaftlichen Texten einzuhalten sind. Diese Pflicht entfällt i.d.R. für so genanntes «Handbuchwissen», also Grundlagenwissen, dessen allgemeine Kenntnis im Fach vorausgesetzt werden kann. Wird jedoch die Darstellung dieses Handbuchwissens von anderen Autoren bzw. Autorinnen (etwa aus einem Studienbuch) übernommen, ist das kenntlich zu machen.

Des Weiteren versteht es sich von selbst, dass ein und dieselbe Arbeit (oder Teile davon) von der Verfasserin bzw. vom Verfasser nicht für verschiedene Leistungsnachweise eingereicht werden kann (so genanntes «Selbstplagiat»).

Studierende erklären Eigenständigkeit

Mit der Unterzeichnung der Eigenständigkeitserklärung bezeugen die Studierenden u.a., dass sie die Arbeit selbständig verfasst haben sowie das Merkblatt «Zitier-Knigge» zu Plagiaten gelesen und die im Fachgebiet üblichen Zitiervorschriften eingehalten haben.

Eine unterzeichnete Eigenständigkeitserklärung ist Bestandteil jeder während des Studiums verfassten Semester-, Bachelor- und Master-Arbeit oder anderen Abschlussarbeit (auch der jeweils elektro­nischen Version).

Die Dozentinnen und Dozenten können auch für andere bei ihnen verfasste schriftliche Arbeiten eine Eigenständigkeitserklärung verlangen.

Bei Gruppenarbeiten müssen alle Co-Autorinnen und -Autoren die Eigenständigkeitserklärung unter­­zeichnen. Sie bürgen gemeinsam für den gesamten Inhalt der schriftlichen Arbeit.

DownloadEigenständigkeitserklärung (PDF, 175 KB)

Was gilt als Plagiat?

Unter einem Plagiat versteht man die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin. (Adaptiert vom «Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten», erlassen am 30. April 2007 von der Lehrkommission der Universität Zürich)

Folgende Handlungen stellen ein Plagiat im weiteren Sinne dar (vgl. unijournal 4/2006, Beitrag von Prof. Christian Schwarzenegger):

  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Dazu gehört namentlich auch das Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe.
  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk und nimmt leichte Textanpassungen und -umstellungen vor (Paraphrasieren), ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen.
  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser übersetzt fremdsprachige Texte oder Teile von fremdsprachigen Texten und gibt sie ohne Quellenangabe als eigene aus (Übersetzungsplagiat).
  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser reicht ein Werk, das von einer anderen Person auf Auftrag erstellt wurde («Ghostwriter»), unter ihrem bzw. seinem Namen ein.
  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser reicht ein fremdes Werk unter ihrem bzw. seinem Namen ein (Vollplagiat).
  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, paraphrasiert sie allenfalls und zitiert die entsprechende Quelle zwar, aber nicht im Kontext des übernommenen Textteils bzw. der übernommenen Textteile (Beispiel: Verstecken der plagiierten Quelle in einer Fussnote am Ende der Arbeit).
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