Abmeldung

Allgemein

  • Für Sessionsprüfungen:
    Ab der dritten Semesterwoche bis spätestens Sonntag Mitternacht (24:00 Uhr) eine Woche vor Beginn der Prüfungssession.
    (Achtung: Nicht bis eine Woche vor Ihrer ersten Prüfung!)
  • Für Semesterendprüfungen:
    Ab der dritten Semesterwoche bis Ende der drittletzten Woche der Vorlesungszeit (Sonntag Mitternacht, 24:00 Uhr).
  • Über myStudies
  • Alle angemeldeten Sessions- und Semesterendprüfungen
  • Zu beachten: Prüfungen, welche zu einem Prüfungsblock gehören, können nicht einzeln abgemeldet werden, sondern nur der ganze Block.
  • Wenn durch die Abmeldung eine Frist überschritten wird, kann man sich nicht elektronisch abmelden (z.B. Fristüberschreitung für erstmalige Ablegung der Basisprüfung).
    • Handelt es sich um die Basisprüfungsfirst, so ist in diesem Fall ein schriftliches Gesuch um Fristverlängerung bei der Prüfungsplanstelle der ETH einzureichen (ETH Zürich, Prüfungsplanstelle, HG F18, Rämistrasse 101, 8092 Zürich).
    • In allen anderen Fällen richten Sie Ihre Gesuch um Fristverlängerung an Frau Dr. A. Schrott, Leiterin der Studienadministration, HG FO 22.1, Rämistrasse 101, 8092 Zürich.  
  • Wenn nach bewilligter Fristverlängerung die Abmeldefrist überschritten ist, kann man sich persönlich bei der Prüfungsplanstelle abmelden. (Öffnungszeiten beachten!)
  • Von einem in der vergangenen Session wegen Krankheit unterbrochenen Prüfungsblock kann man sich nicht abmelden.
  • Wurde ein Gesuch zum Vorverschieben einer Prüfung bzw. zum Ablegen einer Prüfung als Fernprüfung eingereicht, so kann man sich nicht mehr über myStudies von Prüfungen abmelden. Dies gilt auch für alle Prüfungen, die Sie regulär während der Session bzw. während der Prüfungsphase am Semesterende ablegen wollten.

In jedem dieser Fälle und weiteren hier nicht aufgelisteten Fällen gilt:
Kommen Sie persönlich bei der Prüfungsplanstelle vorbei, falls etwas mit der Abmeldung über myStudies nicht wie gewünscht funktioniert.

Spezialfälle

  • Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine Abmeldung nur noch aus Gründen höherer Gewalt möglich (z.B. Krankheit, Unfall).
  • Melden Sie sich unverzüglich telefonisch bei der Prüfungsplanstelle (Tel. 044 632 20 68). Über den Grund des Fernbleibens muss ein ausführliches Zeugnis vorgelegt werden.
  • Siehe auch Weisung zum Prüfungsplan und Weisung zur Prüfungsphase am Semesterende
  • Während der Planung der mündlichen Prüfungen muss das Abmeldefenster aus technischen Gründen für ca. drei Wochen geschlossen werden.
  • Sie können entweder warten bis das Abmeldefenster wieder geöffnet wird oder Sie melden sich in dieser Zeit schriftlich ab. Drucken Sie dazu in myStudies das Abmeldeformular aus und melden Sie sich damit persönlich am Schalter der Prüfungsplanstelle. (Öffnungszeiten beachten!)
    Nach der temporären Sperrung des Abmeldefensters können Sie sich jedoch wieder elektronisch abmelden.

Weitere Fragen

Siehe FAQ

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