FAQ

Die Fragen beziehen sich auf das ESOP

Bewerbungen werden jeweils während des Internationalen Bewerbungsfensters (November - Mitte Dezember) für das im kommenden Jahr beginnende Studienjahr (Herbstsemester) entgegengenommen. Sie sind in eApply einzureichen. Bewerbungen für das Frühjahrssemester sind ausschliesslich ETH-Studierenden vorbehalten.

Das Programm dauert während der regulären Studienzeit des gewählten Master-Studiengangs.

Das Stipendium wird in drei bzw. vier Raten ausbezahlt. Die Überweisung der einzelnen Raten erfolgt jeweils zu Beginn des Semesters. Voraussetzung ist die definitive Semestereinschreibung.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt auf das persönliche Bank- oder Postkonto in der Schweiz.

Eine Übertragung auf einen andern als den ursprünglich gewählten Studiengang ist nicht möglich.

Nein, das Stipendium wird ausgesetzt. Der Schulgelderlass hingegen wird fortgesetzt. Verlängert das Austauschsemester die Studiendauer, wird das Stipendium entsprechend der Anzahl Semester der regulären Studienzeit ausgerichtet. Verlängert das Austauschstudium die reguläre Studienzeit nicht, besteht kein Anspruch auf die Auszahlung einer weiteren Stipendienrate.

Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle des ESOP (Studienfinanzierung) über ein geplantes Austauschsemester.

Das Stipendium wird während der Zeit der Masterarbeit an einer andern Hochschule innerhalb der regulären Studiendauer fortgesetzt.

In Studiengängen mit obligatorischem Praktikum von mindestens 10 Wochen Dauer wird das Praktikumssemester im Regelfall nicht stipendiert. Nach Wiederaufnahme des Studiums läuft das Stipendium weiter, bis die reguläre Studienzeit erreicht ist.

Beachten Sie die Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit und bei Praktika.

Absolvieren Sie ein freiwilliges Praktikum, entscheiden Sie selber, ob das Stipendium während dieser Zeit fortgeführt oder ausgesetzt werden soll. Das Absolvieren eines Praktikums berechtigt nicht zu einer Verlängerung des Stipendiums über die reguläre Studienzeit Ihres Studiengangs hinaus. Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle des ESOP (Studienfinanzierung) über ein geplantes Praktikum.
 

Beachten Sie die Voraussetzungen zu Erwerbstätigkeit und Praktika.

ESOP und Hilfsassistenz sind grundsätzlich vereinbar. Sollte sich die zusätzliche Arbeit negativ auf den Fortgang des Studiums auswirken, muss die Hilfsassistenz aufgegeben werden. Bei Verlängerung des Studiums müssen die zusätzlichen Semester aus eigenen Mitteln finanziert werden.

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