Maximalfrist Doktorat

Durchschnittlich nimmt ein Doktorat an der ETH Zürich etwas mehr als vier Jahre in Anspruch. Die Maximaldauer für ein Doktorat beträgt sechs Jahre.

Auf begründetes Gesuch hin und mit Einverständnis des zuständigen Departements, kann der Prorektor für das Doktorat diese Frist verlängern. Bitte benutzen Sie das offizielle Formular bzw. den DownloadAntrag für Verlängerung der Doktoratszeit. (PDF, 2.6 MB)

Bitte beachten Sie:
Reichen Sie einen eventuellen Antrag auf Fristverlängerung unbedingt vor Ablauf der Frist bei der Doktoratsadministration () ein. Läuft die Frist ab, ohne dass vorgängig ein solcher Antrag eingegangen ist, erfolgt die Exmatrikulation. 

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