Benutzung von Unterrichtsräumen durch Dritte

Die Benutzung von Unterrichtsräumen (Rektoratsräume) durch Dritte wird im Raumbenutzungsreglement (PDF, 62 KB) und in den DownloadRichtlinien für die Benützung der Rektoratsräume (PDF, 47 KB) geregelt. Die Benutzung durch Dritte ist gebührenpflichtig.

Die Vermittlung der Reservation durch ETH-Interne ist nicht zulässig.

Im Semester stehen die Unterrichtsräume für externe Veranstalter erst ab 18 Uhr zur Verfügung. Diese Reservationen können erst nach Publikation des Vorlesungsverzeichnisses vorgenommen werden.

Reservationen für externe Veranstalter in der vorlesungsfreien Zeit sind frühestens ein Jahr im Voraus möglich.

Für die Benützung von Rektoratsräumen benötigen externe Veranstalter ein Patronat durch eine ETH-Stelle und eine Bewilligung von der Sektion Veranstaltungsmanagement.
 

Externe Veranstalter müssen sich zuerst für eine erste Abklärung zur Durchführbarkeit eines Anlasses an der ETH direkt an die Sektion Veranstaltungsmanagement wenden.

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