Erfassen von An- und Abwesenheit

Ab Januar 2017 tritt an der ETH Zürich das Reglement zur Erfassung der Arbeitszeit und Abwesenheit ins Kraft.

Vergrösserte Ansicht: An- und/oder Abwesenheiten im Zeiterfassungssystem in ETHIS oder in einem bestehenden Zeiterfassungssystem zu erfassen.
Ab 1. Januar 2017 sind ETH-Mitarbeitende verpflichtet, An- und/oder Abwesenheiten zu erfassen. (Bild: Colourbox.de)

Seit dem Jahresbeginn 2015 gilt an der ETH Zürich ein neuer Rechnungslegungsstandard. Dieser orientiert sich an IPSAS, dem internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor. Im Zuge dieser Umstellung wird ab 2017 die Zeiterfassung der ETH-Angestellten neu geregelt.

Die Schulleitung der ETH Zürich hat dazu am 13. Dezember 2016 ein DownloadReglement zur Erfassung der Arbeitszeit und Abwesenheiten genehmigt.

Gemäss diesem Reglement sind die Mitarbeitenden der ETH Zürich ab dem 1. Januar 2017 verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit sowie bestimmte Abwesenheiten im Zeiterfassungssystem in ETHIS (ETH Informations- und Support-System) oder in einem bestehenden Zeiterfassungssystem zu erfassen. Dabei ist die Zeiterfassung je nach Personalkategorie unterschiedlich geregelt.

Welche Abwesenheiten die Mitarbeitenden je nach Personalkategorie erfassen müssen, zeigt die folgende Zusammenstellung:

Wissenschaftliche Mitarbeitende (ohne Professoren und Professorinnen)

  • Ferien
  • Krankheit
  • Unfall
  • Treueprämien
  • Bezahlter / unbezahlter Urlaub
  • Mutter- und Vaterschaftsurlaub
  • Militär-, Zivilschutz- und ziviler Ersatzdienst

 

Administrative und technische Mitarbeitende, Funktionsstufe 1-9

  • Tägliche Arbeitszeit
  • Ferien
  • Krankheit
  • Unfall
  • Kompensation
  • Treueprämien
  • Bezahlter / unbezahlter Urlaub
  • Mutter- und Vaterschaftsurlaub
  • Militär-, Zivilschutz- und ziviler Ersatzdienst

 

Administrative und technische Mitarbeitende, Funktionsstufe 10-15

  • Ferien
  • Krankheit
  • Unfall
  • Treueprämien
  • Bezahlter / unbezahlter Urlaub
  • Mutter- und Vaterschaftsurlaub
  • Militär-, Zivilschutz- und ziviler Ersatzdienst

 

Mitarbeitende im Stundenlohn

  • Tägliche Arbeitszeit
  • Krankheit
  • Unfall
  • Mutter- und Vaterschaftsurlaub

 

Die bestehenden Regelungen zur Erfassung von Arbeitszeit auf Projekte sind weiterhin anzuwenden.

Weitere Informationen finden sich im ETH-Web bei der Personalabteilung

Dazu werden die Mitarbeitenden der ETH Zürich direkt und abgestimmt auf Ihre Personalkategorie informiert.

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