Lehrauftragsentschädigung

Interne Lehrbeauftragte

Interne Lehrbeauftragte werden nicht entlöhnt. Als intern zählen (unabhängig vom Anstellungsgrad):

  • Mitarbeiter ETH Zürich
  • Mitarbeiter Forschungsanstalten ETH Bereich (WSL, EAWAG, PSI und EMPA) und EPFL
  • Mitarbeiter in gemeinsamen Professuren/Instituten ETHZ-UZH

Ausnahme: Stellvertretungen können für max. 4 aufeinanderfolgende Semester zu 80% der festgesetzten Ansätze entlöhnt werden, jedoch max. CHF 6'000 pro Semester.

Externe Lehrbeauftragte

Externe Lehrbeauftragte werden durch eine Semesterpauschale entlöhnt, ausser sie verzichten auf eine Entlöhnung. Dazu zählen:

Emeritierte Professoren/innen, Titularprofessoren/innen im Ruhestand, Dozenten/innen und Privatdozenten/innen ohne ETH-Anstellung oder ohne Anstellung im ETH-Bereich.

Es gibt zwei Entlöhnungskategorien resp. -ansätze:

  • Unselbständiger Erwerb: persönliche Auszahlung mit Abzug obligatorischer Beiträge.
  • Rechnungsstellung durch Arbeitgeber: Überweisung der Pauschale an den Arbeitgeber ohne Abzug obligatorischer Beiträge.

Die Lehrveranstaltungstypen Arbeit (A), Diplomarbeit (D) und Repetitorium (R) können gemäss der Weisung für die "DownloadEntschädigung für die Mitwirkung an Leistungskontrollen an der ETH Zürich (PDF, 82 KB)" entlöhnt werden. Für diese Lehrveranstaltungstypen benötigen Dozierende keinen Lehrauftrag.

Lehrveranstaltungen, die von mehreren Dozierenden gehalten werden, werden aufgrund des Beteiligungsgrades entlöhnt.

Bei mehrfach geführten Lehrveranstaltungen wird nur eine voll entlöhnt. Wiederholungen werden mit dem Ansatz 0.7 entlöhnt.

Verträge

Die ETH Zürich schliesst einen i.d.R. unbefristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag mit externen Lehrbeauftragten (unselbständig Erwerbende) ab. Der Abschluss und die Kündigung der Verträge erfolgt durch die Personalabteilung auf Antrag des für den Lehrbeauftragten/die Lehrbeauftragte verantwortlichen Departements.

Bei externen Lehrbeauftragten mit Rechnungsstellung Arbeitgeber schliesst die ETH Zürich einen Vertrag direkt mit dem Unternehmen (AG oder GmbH) ab, wo der Lehrbeauftragte tätig ist.

Falls die Fortführung eines Lehrauftrags vom Departement nicht mehr beabsichtig wird, ist das Departement verpflichtet, den Lehrbeauftragten/die Lehrbeauftragte sowie die Raum- und Stundenplanung unverzüglich darüber zu informieren.

Ansätze für die Entlöhung externer Lehrbeauftragter

(Gemäss Richtlinien für die Erteilung und Entlöhung von Lehraufträgen (PDF, 42 KB). In CHF pro Semesterwochenstunde)

Kontakt

Lehraufträge
  • +41 44 632 20 15
  • vCard Download

ETH Zürich
Raum- und Stundenplanung
Rämistrasse 101
HG F 11
8092 Zürich
Schweiz

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert