Doktoratsplan & Eignungskolloquium

Doktorierende verfassen während des ersten Jahres einen Doktoratsplan. Dieser beschreibt das Forschungsvorhaben und macht Angaben zur Mitarbeit in der Lehre und weiteren Aufgaben. Doktorierende, welche ein erweitertes Doktoratsstudium absolvieren müssen, legen zusätzlichen einen individuellen Studienplan bei.

Weitere Information dazu finden Sie hier: Studierendenportal / Doktoratsplan

Vor Ablauf des ersten Jahres verteidigen Doktorierende ihr Forschungsvorhaben in einem Eignungskolloquium. Sie treten dabei den Nachweis an, dass sie die Relevanz ihres Forschungsgebiets einschätzen und dieses in den aktuellen Kontext der wissenschaftlichen Forschung einordnen können.

Bitte beachten Sie, dass die Frist für das Ablegen des Eignungskolloquiums verbindlich ist. Verlängerung dieser Frist werden nur in bestandeskräftig begründeten Ausnahmefällen gewährt und müssen vom Prorektor bewilligt werden. Erst durch Bestehen des Eignungskolloquiums erhalten die Doktorierenden die definitive Zulassung zum Doktorat.

Weitere Information dazu finden Sie hier: Studierendenportal / Eignungskolloquium

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert