Vorlesungsaufzeichnung

Bitte prüfen Sie vor Erteilung eines Auftrags zur Aufzeichnung Ihrer Lehrveranstaltung  die DownloadAufzeichnungsoptionen der Hörsäle und Seminarräume (PDF, 55 KB) und beachten Sie die Hinweise für Dozierende.

 

Aufzeichnung von Vorlesungen in Downloaddafür ausgestatteten Hörsälen (PDF, 55 KB). Die technischen Details ergeben sich aus den Eigenschaften der Hörsäle.

Die Vorlesungsaufzeichnung steht ETH-​Angehörigen in der gewünschten Form zur Verfügung.

  • Die Aufzeichnung ist für Vorlesungen gemäss VVZ kostenlos. Für andere Veranstal­tungen wird ggf. ein Entgelt erhoben für die manuelle Bearbeitung; dessen Höhe hängt u.a. von der Dauer der Veranstaltung ab. 
  • sollten so früh wie möglich erfolgen (mindestens ein Werktag).

Zoom vs. Videoportal

  • Für die Publikation von Hörsaalaufzeichnungen ins Videoportal braucht es eine schriftliche Genehmigung.
  • Falls Sie Ihre Aufzeichnungen aus Zoom ins Videoportal publizieren, benötigen wir ebenfalls eine Genehmigung.
  • Falls Sie die Aufzeichnungen in Zoom belassen, genügt die in Zoom erteilte Genehmigung der Beteiligten gemäss der damit geltenden Bedingungen. Die Aufzeichnungen in der Zoom Cloud werden zwei Jahre gespeichert; Sie werden vor einer Löschung per Mail informiert.
  • Im ETH-Videoportal archivieren wir Ihre Aufzeichnungen ohne zeitliche Begrenzung bzw. bis auf Widerruf.  
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