Rechnungen stellen

Eine Übersicht der meist gestellten Fragen zum Thema «Rechnungen stellen» finden Sie in der FAQ

Bitte beachten Sie auch unser Schulungsangebot

Forderungsmanagement für Forschungs-
projekte

Das ETHIS Forderungsmanagement bietet den BV/BM/BA’s die zur Verfügung stehenden Zahlungspläne in Form eines «Workflows» an, damit diese ihre Projekttranchen in Forschungsprojekten fristgerecht einfordern können (entweder in Form einer Rechnungsstellung oder durch das Abrufen in «mySNF»).

  1. Die Zahlungspläne für Forschungsprojekte werden durch Finance Desk in den PSP-Stammdaten hinterlegt.
  2. Mit der Auftragsfreigabe prüft die Debitorenbuchhaltung, dass alle von Finance Desk eröffneten PSP-Stammdaten für die Fakturierung korrekt sind.
  3. Wenn eine Rechnung oder Tranche fällig wird, wird einen Monat vor dem Rechnungsstellungsdatum bzw. dem Tranchenabruf (SNF/Innosuisse) eine E-Mail-Nachricht an den Projektverantwortlichen versendet. Im Workflow Forderungsmanagement muss nun der BV, BM oder BA die fällige Tranche freigeben.
  4. Nach Bearbeitung und Freigabe wird die Rechnung bzw.Tranche durch die Debitorenbuchhaltung verbucht (der Zahlungsstatus wechselt von «offen» auf «fakturiert»). Falls es sich um ein PSP der Kategorie «mit Rechnungsstellung» handelt, wird zudem eine Rechnung an den Geldgeber verschickt. 
  5. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird der Zahlungseingang der Rechnungsbuchung zugeordnet. Der Zahlungs-Status ändert sich von «fakturiert» auf «bezahlt».

Die häufigsten Fragen zum Forderungsmanagement finden Sie in der FAQ Rechnungen stellen. Eine detailierte Anleitung zum Workflow finden Sie in der ETHIS Help

Weitere Forderungen

Weitere Forderungen wie beispielsweise: Verkäufe, Lieferungen, Dienstleistungen oder andere verrechnete Leistungen erfordern eine korrekt ausgestellte Rechnung über das ETHIS FakturierungstoolEine Anleitung zum ETHIS Fakturierungstool finden Sie in der ETHIS Help

Hilfestellungen zum Thema Mehrwertsteuer finden Sie unter Mehrwertsteuer

                  

Bitte beachten Sie dazu auch die relevanten Artikel im Finanzreglement:

Art. 117 Rechnungsstellung

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