Privatfahrzeug

Die Benützung des Privatwagens für beruflich bedingte Fahrten und Transporte wird entschädigt. Weitere Details finden Sie geschützte Seitehier.

Wichtig

Im Schadenfall muss der Budgetverantwortliche schriftlich bestätigen, dass es sich bei der Fahrt mit dem Privatfahrzeug um eine Dienstfahrt gehandelt hat. Es ist daher ratsam, vor Antritt der Fahrt seine Genehmigung einzuholen.

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