Investitionsgüter/Inventar
An der ETH Zürich sind Investitionsgüter dauerhafte Güter (Lebensdauer mind. 1 Jahr) ab einem Anschaffungswert von CHF 10'000 pro Objekt.
Sie müssen zwingend in der zentralen Inventardatenbank der ETH (in ETHIS) inventarisiert werden.
Die geschützte SeiteWegleitung für die Inventarführung an der ETHZlock gibt Auskunft über folgende Themen:
1. Zweck des Dokumentes
2. Inventarpflichtige Objekte
3. Fakultative Inventarisierung
4. Zuständigkeiten und Aufgaben der Inventarführung
5. Inventuren und Werthaltigkeitsprüfungen
6. Besondere Inventarien
7. Rollen/Zugangsberechtigung zur zentralen Inventardatenbank
8. Geräte-Löschung / Geräte-Weitergabe
9. Weiterführende Instruktionen
Die verschiedenen Anlageklassen und deren Abschreibungszeiträume finden Sie geschützte Seitehierlock.
Folgende Dokumente / Formulare und Musterverträge stehen für Sie zur Verfügung.
- geschützte SeiteWegleitung für die Inventarführung an der ETHZlock
- geschützte SeiteAnlageklassen und deren Abschreibungsdauerlock
- geschützte SeiteMustervertrag zur Ausleihung von Gerätenlock
- geschützte SeiteMustervertrag zur Schenkung von Gerätenlock
- geschützte SeiteMustervertrag zum Verkauf von Gerätenlock
- geschützte SeiteTemplate contract of donation of devicelock
- geschützte SeiteTemplate loan agreementlock
- geschützte SeiteTemplate sale of equipmentlock
Eine Übersicht der meist gestellten Fragen zum Thema «Investitionsgüter / Inventar» finden Sie in der FAQ.
Bitte beachten Sie auch unser Schulungsangebot.
Hier finden Sie die relevantesten Artikel im Finanzreglement:
Unterstützung via Ticketsystem finden Sie hier:
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Schweiz