Mutterschafts- / Vaterschaftsurlaub

Mutterschaftsurlaub

Bei der Geburt eines Kindes hat die Mitarbeiterin unabhängig von der Anstellungsdauer Anspruch auf vier Monate Urlaub. Sie kann frühestens einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin Urlaub beziehen. Die Hälfte des Mutterschaftsurlaubes kann nach Absprache in Form einer Reduktion des Beschäftigungsgrades bezogen werden.

Eltern, die ein Kind unter sechs Jahren adoptieren, erhalten zwei Monate Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub.

Informationen zum Thema Mutterschaft/Elternschaft

Vaterschaftsurlaub

Bei Geburt eines eigenen Kindes gewährt der ETH-Bereich dem Vater 20 Tage bezahlten Ur­laub.

Sofern der Partner oder die Partnerin ebenfalls im ETH-Bereich beschäftigt ist, kann der viermonatige Mutterschaftsurlaub zwischen den Eltern aufgeteilt werden, wobei der Vater maximal zwei Monate beziehen darf.

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