Lohnfestsetzung und -entwicklung

Die ETH Zürich verfügt über ein Lohnsystem, das nicht nur zur Bestimmung des Lohnes, sondern auch als umfassendes Führungsinstrument konzipiert ist. Ein motivierender Austausch zwischen Mitarbeitenden und vorgesetzten Personen und eine damit verbundene konstruktive Feedback-Kultur sind uns wichtig.

Lohnfestsetzung

Für die Festsetzung des Lohnes ist die HR Beratung zuständig. Grundlage für die Einreihung bilden die Stellenbeschreibung, die Erfahrung, Quervergleiche mit ähnlichen Positionen innerhalb der ETH Zürich und auf dem Arbeitsmarkt. Die zuständigen HR Partner:innen unterstützten vorgesetzte Personen in allen Fragen rund um die Einreihung.

Basierend auf der Stellenbeschreibung ist jede Tätigkeit einer von 15 Funktionsstufen zugeordnet. Die Tätigkeit und die Stellenbeschreibung bestimmen die Art des Lohnes (Lohnband, Fix- oder Pauschallohn oder Stundenlohn) und die Lohnhöhe, siehe Anstellung und Lohn.

Bei einer Einreihung im Lohnband verfügt jede Funktionsstufe über einen Minimal- und Maximallohn. Die jeweilige Lohnbandbreite steht in Abhängigkeit der Erfahrungsjahre. 

Lohnentwicklung

Die Möglichkeiten der Lohnentwicklung sind von Funktion und Art des Lohnes abhängig. Anstellungen mit Fix-, Pauschallohn oder Stundenlohn sind nicht Teil einer leistungsorientierten Entlöhnung.

 

Mitarbeitende in Administration, Technik, IT und Labor

Oberassistierende

Leitende Wissenschaftliche Mitarbeitende

Senior Scientists

Projektmitarbeitende im Lohnband

Jährlich, jeweils im Herbst, werden Personalgespräche geführt. Die für das laufende Jahr definierten Ziele werden überprüft, besprochen und individuell beurteilt. Daraus resultiert eine individuelle Leistungsbeurteilung.

Die individuelle Lohnentwicklung richtet sich nach den Erfahrungsjahren, der Leistung, der Lage im Lohnband sowie den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Der ETH-Rat legt jährlich nach gemeinsamer Prüfung mit den Sozialpartnern die für die Lohnentwicklung zur Verfügung stehenden Mittel fest. Innerhalb der ETH Zürich werden diese von der Schulleitung den einzelnen Lohnrundeneinheiten in den Departementen, Schulleitungs- und Infrastrukturbereichen zugewiesen.

Doktorierende und Postdoktorierende

Wissenschaftliche Assistenz I und II

Fixe Löhne erhöhen sich automatisch nach den jährlich definierten Beträgen. Eine Auszahlung der Teuerung hängt von der Entscheidung des ETHS-Rates ab, die im Rahmen der periodischen Überlegungen zur generellen Anpassung der Lohnskala fällt.

Projektmitarbeitende mit einem Pauschallohn

Pauschallöhne müssen aktiv angepasst werden. Sie werden erhöht, wenn es die Projektmittel erlauben.

Hilfsassistierende

Mitarbeitende mit Supportfunktion im Stundenlohn

Stundenlöhne müssen aktiv angepasst werden. Sie werden erhöht, wenn es die Projektmittel erlauben. Für Hilfsassistierende legt die Schulleitung jährlich die Mindestansätze fest.

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