Mutterschutz

Gesundheitliche Risikobeurteilung Arbeitsplatz

Als werdende Mutter haben Sie und ihr Kind ein Recht auf besonderen Gesundheitsschutz. Wenden Sie sich deshalb ab Kenntnis der Schwangerschaft an die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU), damit diese frühzeitig eine Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes vornehmen kann. Eine Risikobeurteilung hat den Zweck, allfällige gesundheitliche Belastungen für Mutter und Kind durch geeignete Schutzmassnahmen auszuschliessen. Die Risikobeurteilung wird auf Wunsch auch vertraulich durchgeführt.

Gesundheitliche Belastungen für Mutter und Kind

Das DownloadMerkblatt (PDF, 182 KB) zu Schwangerschaft und Stillzeit der SGU informiert detailliert über die möglichen gesundheitlichen Belastungen und Risiken während Schwangerschaft und Stillzeit. Falls Sie einer solchen Gefährdung ausgesetzt sind, wenden Sie sich an die Abteilung SGU. Eine Auflistung der unzulässigen Arbeiten finden Sie auch in der externe SeiteMutterschutzbroschüre des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO.

Arbeitszeiten für schwangere und stillende Frauen

Eine werdende Mutter darf nicht zu Überstunden verpflichtet werden. Die Tagesarbeitszeit darf in keinem Fall mehr als neun Stunden betragen.

Beschäftigungsverbot nach der Geburt

Während acht Wochen nach der Geburt besteht für die Mutter ein Beschäftigungsverbot. Eine Wiederaufnahme der Arbeit ab der 9. bis zur 16. Woche ist nur mit dem Einverständnis der Mutter gestattet.

Die Abteilung SGU bietet regelmässig eine Informationsveranstaltung zum Thema Mutterschutz an.

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