Äquivalenz

Fähigkeitsausweis für das höhere Lehramt und Didaktischer Ausweis zum Lehrdiplom in gymnasialen Fächern

Mit dem Entscheid des Vorstands EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) betreffend Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen der ETH Zürich (Entscheid vom 19. November 2010) gelten auch die Diplome der Studiengänge «Fähigkeitsausweis für das höhere Lehramt» und «Didaktischer Ausweis» als nachträglich anerkannt, da es sich dabei um Vorläuferausbildungen des heutigen Studiengangs handelt.

Als Vorläuferausbildung werden im vorliegenden Fall die Ausbildungen bezeichnet, die vor der Anerkennung durch die EDK von der ETH Zürich mit dem Ziel des Unterrichtens an Maturitätsschulen durchgeführt wurden.

Die nachträgliche Anerkennung wurde somit für die Diplome der Studiengänge «Fähigkeitsausweis für das höhere Lehramt» und «Didaktischer Ausweis» in den folgenden gymnasialen Fächern ausgesprochen: Biologie, Chemie, Geographie, Informatik, Mathematik, Physik und Sport - dies aber nur dann, wenn das Lehrdiplom auf einem entsprechenden fachwissenschaftlichen Masterabschluss beruht.

Inhaberinnen und Inhaber eines «Fähigkeitsausweises für das höhere Lehramt»  oder eines «Didaktischen Ausweises» in einem gymnasialen Fach können sich die nachträgliche Anerkennung durch die EDK bestätigen lassen. Entsprechende Gesuche sind beim externe SeiteGeneralsekretariat der EDK gemäss Informationen auf der Website einzureichen.

Auch die «Eidgenössische Turn- und Sportlehrdiplome II» wurden nachträglich anerkannt. Bitte beachten Sie die Details.

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